Twitter-Nutzung durch Unternehmen ist geeignet, Leistung und Verhalten von Beschäftigten zu überwachen

Datenschutzrheinmain/ November 20, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Zu diesem Ergebnis kam das Landesarbeitsgericht Hamburg in einer Entscheidung vom 13.09.2018 (Aktenzeichen: 2 TaBV 5/18) Was ging dem voraus? Ein Unternehmen mit Sitz in Hamburg betreibt durch mehrere Tochtergesellschaften Kinos in Deutschland. Auf Twitter richtete es einen Account ein, der unternehmensübergreifend für alle Kinos genutzt wurde. Der Gesamtbetriebsrat (GBR) des Unternehmens verlangte die Deaktivierung des Twitter-Accounts durch das Unternehmen

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Überwachung von Arbeitnehmern durch eine technische Einrichtung – hier: Facebook – löst Mitbestimmung des Betriebsrats aus

Datenschutzrheinmain/ Dezember 19, 2016/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 1Kommentare

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Facebook-Auftritt des Arbeitgebers bestätigt, wenn das Unternehmen auf seiner Facebook-Seite anderen Facebook-NutzerInnen die Veröffentlichung von sogenannten Besucher-Beiträgen (Postings) ermöglicht, die sich nach ihrem Inhalt auf das Verhalten oder die Leistung einzelner Beschäftigter beziehen. Die Einräumung einer solchen Möglichkeit unterliegt nach Bewertung des BAG in ihrer Ausgestaltung der

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