Bundesarbeitsgericht: Keine Erfassung von Arbeitszeiten einzelner Beschäftigter per Excel-Tabelle ohne Zustimmung des Betriebsrats

Datenschutzrheinmain/ November 30, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Die Vorgeschichte: Betriebsrat und Unternehmensleitung streiten über das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts bei der Verwendung von Microsoft Excel zur Erfassung von Anwesenheitszeiten der Mitarbeiter, welche zuvor händisch erfasst worden sind. Der Betriebsrat des Unternehmens rief das zuständige Arbeitsgericht an. Dieses gab dem Antrag des Betriebsrats, das Unternehmen zu verpflichten, es zu unterlassen, ohne Zustimmung des Betriebsrats oder diese ersetzenden Spruch der

Weiterlesen