Sparkassen: Mit „Google home“ den Kontostand abfragen?

Datenschutzrheinmain/ Februar 26, 2018/ alle Beiträge, Beschäftigten- / Sozial- / Verbraucherdaten-Datenschutz/ 0 comments

Das Handelsblatt meldet am 23.02.2018: „Gerade schien es als würde das Banking per Sprachassistent in Europa auf Eis liegen, denn Amazon hatte seine Assistentin Alexa für Kontostandsabfragen gesperrt. Nun aber preschen die Sparkassen voran. Sie haben eine Action – also eine Art App – für den Google Assistant in Google-Home-Geräten und Smartphones gestartet. Damit können Sparkassenkunden ihren Kontostand und die neuesten Umsätze erfragen. Wie das Handelsblatt erfuhr, ist bei der Sparkasse Stade-Altes Land bereits ein Pilotprojekt gestartet. In Kürze sollen 38 weitere Sparkassen folgen…“

Welche datenschutzrechtlichen und anderen Risiken bestehen bei der Nutzung von digitalen Sprachassistenten?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat dazu im Mai 2017 festgestellt: „Sprachassistenten sind dauerhaft mit dem Internet verbunden und können von Angreifern abgehört und manipuliert werden. So kann die Aktivierung des Assistenten durch einen Schlüsselbegriff gestört werden. Anfällig sind selbst Systeme, die nur auf bestimmte Stimmen reagieren. Mit moderner Technik lassen sich aus gespeicherten Sprachbefehlen neue Befehle generieren. Da viele Sprachassistenten für bequemes Online-Shopping direkt auf Zahlungsdaten der Nutzerinnen und Nutzer zurückgreifen, können manipulierte Sprachbefehle auch zu finanziellen Verlusten führen. Auch die Sicherheit der in der Cloud gespeicherten ‚gesprochenen‘ Daten lässt sich nicht zu hundert Prozent garantieren… Bedenklich an der Speicherung von Sprachdateien in einer Cloud ist auch, dass oft nicht eindeutig erkennbar ist, wie und wo die aufgenommenen Daten verwendet und genutzt werden. Fraglich ist auch, ob die von den Anbietern erhobenen Sprachdaten durch Nutzerinnen und Nutzer später wieder gelöscht werden können. Nutzer solcher Assistenzsysteme sollten daher genau darauf achten, wo und wie die vom Hersteller der Assistenten aufgezeichneten Daten gespeichert und verwendet werden. Gespeicherte Sprachinformationen können mit Daten aus anderen Online-Quellen zu detaillierten Nutzerprofilen für Marketing und Marktforschung zusammengeführt werden. Da Sprachassistenten auf vielen Smartphones vorinstalliert sind und sich entweder gar nicht oder nur umständlich abschalten lassen, besteht auch die Möglichkeit, die Geräte jederzeit zu lokalisieren. Aus dem Einsatz eines Sprachassistenten ließe sich womöglich schließen, wann eine Wohnung leer steht oder wo ein Auto geparkt wird. Schließlich könnten im öffentlichen Raum über Sprachassistenten in Smartphones selbst Daten von unbeteiligten Dritten aufgezeichnet werden. Sind die Sprachassistenten in einen Haushalt integriert, speichern sie eventuell auch persönliche Informationen von Besuchern…“

Das scheint aber weder die Sparkassen noch Krankenkassen wie die TK zu hindern, ihre KundInnen bzw. Mitglieder dazu zu verleiten, sich freiwillig mit ihren Lebensverhältnissen gegenüber den US-Datenkraken wie Amazon oder Google zu entblößen.

„Die Volksbanken zögern – aus Datenschutzgründen“, teilt das Handelsblatt mit. Aus guten Gründen!


Update 27.02.2018

 

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