Polizeiliche DNA-Analyse und Rassismus: Bürgerrechts-Organisationen warnen vor der sogenannten Biogeografischen Herkunftsanalyse

Petra/ Februar 17, 2025/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Polizei und Geheimdienste (BRD)/ 0Kommentare

Aktuell überbieten sich viele Parteien im Bundestagswahlkampf mit Forderungen zur Verschärfung von Migrations- und Sicherheitspolitik. Schon länger wird die Legalisierung der sogenannten Biogeografischen Herkunftsanalyse (BGA) bei Polizeiermittlungen diskutiert. So sprach sich Anfang Dezember 2024 die 222. Innenministerkonferenz (IMK) in ihrem Beschluss (dort S. 72) für eine „Erweiterung der gesetzlichen Grundlagen um die BGA“ aus.

Bei der BGA handelt es sich um eine genetische Analyse von Tatortspuren, die Aussagen über die Herkunft der Vorfahren einer unbekannten Person ermöglichen sollen. Die Forderungen nach einer Einführung der genetischen Herkunftsanalyse sind im Jahr 2016 im Kontext rechtspopulistischer Meinungsmache aufgekommen, in der Migration und Kriminalität eng miteinander verknüpft wurden und werden.

Es sind mehrere Fälle bekannt – auch in Deutschland – bei denen BGA-Ergebnisse polizeiliche Ermittlungen durch rassistische Vorannahmen fehlgeleitet haben.

Mehrere Bürgerrechts-Organisationen, darunter das Gen-ethische Netzwerk e.V., das Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V. und der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV e.V.), protestieren mit einer Stellungnahme Biogeografische Herkunftsanalyse – Achtung Diskriminerungsgefahr dagegen:

  • Sie warnen vor Racial Profiling, fehlgeleiteten Ermittlungen und empfindlichen Einschnitten beim Datenschutz.
  • Sie weisen darauf hin, dass eine Ausweitung auf andere Merkmale möglich ist.
  • Und sie fordern die zukünftige Bundesregierung daher auf, die Herkunftsanalyse nicht zu legalisieren. 

Die genetische Herkunftsanalyse birgt insbesondere für rassistisch diskriminierte Minderheiten große Gefahren: Ihnen droht vermehrtes Racial Profiling. Dabei ist der Nutzen der Analysen zur Aufklärung von Kriminalfällen gering. Die Ergebnisse könnten Ermittler*innen sogar auf die falsche Fährte führen“, sagt Dr. Isabelle Bartram, Referentin für Medizin beim Gen-ethischen Netzwerk.

Was ist genetisches Racial Profiling?

Die „erweiterten DNA-Analysen“ auf Augen-, Haar und Hautfarbe von unbekannten Personen wurde bereits 2019 im Zuge einer Strafrechtsreform erlaubt – trotz vielfältigen Protests von Wissenschaftler*innen und zivilgesellschaftlichen Organisationen wie dem GeN. Zu dem Zeitpunkt hatte die Bundesregierung die „bewusste Entscheidung“ getroffen, die BGA nicht in die Neufassung des § 81e Absatz 2 StPO aufzunehmen. Die damalige Justizministerin Christine Lambrecht begründete dies damit, dass durch die Analyse einer vermeintlichen kontinentalen Herkunft größere Gruppen an den Pranger gestellt werden“ könnten.

Stigmatisierung und rassistische Hetze

Am Risiko der Pauschalverdächtigung hat sich seit der Reform vor sechs Jahren nichts geändert. Im Gegenteil: Durch aktuelle extrem rechte Narrative, in denen Migration als Bedrohung von innerer Sicherheit dargestellt wird, könnte die Kommunikation von BGA-Ergebnissen die rassistische Hetze und Stigmatisierung ganzer Communitys befeuern, so Dr. Isabelle Bartram vom Gen-ethischen Netzwerk.Zudem stelle eine solche Analyse einen tiefen Einschnitt in den Datenschutz aller Bürger*innen dar.

Quelle: Pressemitteilung des Gen-ethischen Netzwerks vom 17.02.2025.

Hinterlasse einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*
*