Ohne elektronische Gesundheitskarte ins europäische Ausland?

Datenschutzrheinmain/ Januar 4, 2015/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 8Kommentare

Ein Versicherter hat uns zur in der Überschrift genannten Thematik eine Anfrage gesandt. Auch wenn sich die Anfrage nicht unmittelbar auf datenschutzrechtliche Probleme bezieht veröffentlichen wir sie hier, weil sie im Zusammenhang mit der aktuell zugespitzten Auseinandersetzung um die eGk ein Thema anspricht, das auch für andere eGk-GegnerInnen zum praktischen Problem werden kann. Nachstehend die Zuschrift in einer anonymisierten Form:

„…ist Ihnen resp. den hiesigen Usern bekannt, wie das sogenannte Ersatzverfahren von den Krankenkassen gehändelt wird, wenn man z. B. für mehrere Wochen (dazu auch noch quartalsüberschreitend ins europäische Ausland fährt? Dies besonders vor dem Hintergrund, dass es einige Krankenkassen gibt, die diesen Behandlungsschein (rechtswidrig ?!) nur für den besagten Behandlungstag, andere Krankenkassen wiederum für ein Quartal etc. ausstellen. Die HEK soll lt. eines Usersbeitrag in stoppt die ecard diesen Schein angeblich für ein ganzes Jahr ausstellen. Gibt es dann den bekannten bzw. früheren E111 von den Krankenkassen? Und für welchen Zeitraum? Wenn ich z.B. für ein halbes Jahr nach Frankreich gehen würde, bekäme ich dann einen E111 für ein halbes Jahr? Was ist, wenn ich mich dann dort entscheiden würde resp. muss dort länger zu bleiben? Wie würde dieser Schein dann verlängert? Könnte ich mit diesem wie auch immer ausgestellten E111 auch hier in der BRD meine Anspruchsberechtigung nachweisen? Mit der Bitte, diese Anfrage entsprechend im Forum zu platzieren…“

Wer Kenntnisse und/oder praktische Erfahrungen zu den genannten Fragestellungen hat wird gebeten, die Kommentarfunktion zu diesem Beitrag zu nutzen, um diese Kenntnisse und/oder Erfahrungen weiter zu geben.

8 Kommentare

  1. …tatsächlich gibts anscheinend noch vereinzelte Lebenszeichen von weiteren Verweigerern, wie man sieht auch durchaus mit praktischer Ausrichtung für die tägliche Anwendung – ABER allgemein sieht man kaum noch weitere Wortmeldungen !!!
    Haben jetzt alle anderen gepasst und sich die neue Karte aufdrängen lassen ??? Es ist geradezu GRABESSTILLE in allen mir bekannten eGK-Foren…muss man jetzt schon die Bezeichnung „DINOSAURIER“ fürchten und dass wir wirklich bald schon die allerletzten unserer Art sind…?
    Bitte mal um Wortmeldungen…falls es noch ÜBERLEBENDE in 2015 gibt ???

    Ich vermute wir haben bald nur noch die ARSCHKARTE (!!!)…wie bei der Wahl eines Schornsteinfegers, weil ja freie AUSWAHL besteht…aber in der PRAXIS keiner aus anderen Bezirken kommt, da man sich keinerlei Konkurrenz unter Kollegen macht !!!

    …vielleicht war das dann hier meine allerletzte Wortmeldung…wenn wir nun alle geschluckt werden, vom großen Sumpf…*gluck, gluck…*
    Am Ende bitte -Licht ausknipsen-

    gut´s Nächtle

    1. So verständlich Ihre emotive Äußerung auch sein mag, sachliche und zielführende Kenntnisse und Erfahrungen bzgl. der o. a. Fragestellung sehen mit Verlaub wohl anders aus …

    2. Wir sind mit Sicherheit mindestens 5 bis 6 Millionen eGK-Verweigerer! Nur machen sich viele nicht die Mühe in Foren mitzuwirken!
      Gruß Mona

  2. Hab auch noch keine. Werde mir Zahlscheine besorgen und halt wie ein Privatpatient die Behandlungen vorschießen.

  3. Hallo,
    ich habe auch noch keine neue karte. Dafür nette kontakte mit arztpraxen und apotheken…im ausland würde ich (in spanien) meine fotolose kk-karte plus reisepass abgeben. hat im oktober noch funktioniert…

    1. Was letztes Jahr noch im Ausland funktionierte, kann 2015 schon ganz anders aussehen. Und was ist, wenn die alte KVK abgelaufen ist … ?

  4. Hallo, Wo.,
    ich könnte mir vorstellen, solange wir noch weiterhin den Versicherungsnachweis erhalten, wovon ich erstmal ausgehe,dieser auch im Ausland genommen wird bzw.genommen werden muß. Dann muß er natürlich auch für 1/4 Jahr und nicht nur für eine Einzelbestätigung ausgestellt sein.
    Gruß Mona

    1. Hallo Mitstreiterin,

      stellt sich dabei (mir) allerdings die Frage, wie es dann mit der unterstellten Quartalsbescheinigung aussieht, wenn man quartalsübergreifend ins Ausland geht oder dort sich dann entschließt noch länger zu bleiben?
      Müsste man dann (auf welcher Rechtsgrundlage?) seiner KK den zeitlich, geplanten Auslandsaufenthalt angeben? Geht die KK unter Datenschutzgründen doch gar nichts an, wie lange ich wo bin.
      Würde mich dann z.B. in meinen mir per Grundgesetz verbrieften Persönlichkeitsrechten wie z.B. Art.2 (1) GG verletzt sehen …

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