Odenwaldkreis: Kreistag fordert den Landrat auf, eine Informationsfreiheitssatzung zu erarbeiten und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorzulegen
Mit Antrag vom 18.11.2022 haben die Fraktionen von SPD, ÜWG und FDP im Kreistag des Odenwaldkreises gefordert: „ Informationsfreiheitssatzung für den Odenwaldkreis forcieren… Mit dem Beschluss einer Informationsfreiheitssatzung würde auch der Odenwaldkreis einen großen Schritt zu einer transparenten Kreisverwaltung machen. Die Satzung wäre damit auch ein weiterer Baustein im Modernisierungsprozess des Kreises… Der Odenwälder Kreistag möge daher beschließen:
- Der Kreisausschuss wird gebeten, den Entwurf einer Informationsfreiheitssatzung
auszuarbeiten und dem Kreistag nach der Sommerpause 2023 zur Beschlussfassung
vorzulegen. - Bei der Erarbeitung sollten insbesondere die Gestaltung eines möglichst vollständig digitalen Prozesses bei der Stellung, Bearbeitung und Beantwortung der Anträge sowie eine weitgehende Kostenfreiheit für Antragsteller bei wenig komplexen Anträgen berücksichtigt werden.
- Unabhängig von der Informationsfreiheitssatzung strebt der Odenwaldkreis an, zukünftig möglichst viele Informationen proaktiv öffentlich und über offene Schnittstellen einfach zugänglich zu machen.“
In der Sitzung des Kreistages am 12.12.2022 wurde dieser Antrag einstimmig beschlossen.
Man darf gespannt sein, wann der Landrat des Odenwaldkreises einen Satzungsentwurf vorlegt und wie dieser inhaltlich gestaltet ist.
Die Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hat im Dezember 2019 einen ersten Entwurf einer informationsfreiheitssatzung erarbeitet. Auf Grund von Rückmeldungen aus der Bürgerschaft, aber auch von Kommunalpolitiker*innen, wurde der Entwurf überarbeitet und im Februar 2023 in einer Neufassung veröffentlicht. Wesentliche Grundlagen für die Neufassung des Satzungsentwurfs waren
- der im Oktober 2022 veröffentlichte Entwurf für ein Landestransparenzgesetz Baden-Württemberg, den der frühere Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink, erarbeitet hat sowie
- der Entwurf für ein Bundestransparenzgesetz, , der im November 2022 von einem zivilgesellschaftliches Bündnis (FragdenStaat, Netzwerk Recherche, Mehr Demokratie e.V., Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit, Transparency International Deutschland, Abgeordnetenwatch, Lobbycontrol, Wikimedia Deutschland, Deutscher Journalisten-Verband) veröffentlicht wurde.
In den beiden Gesetzentwürfen und in der Neufassung des Entwurfs der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main für eine kommunale Informationsfreiheitssatzung wird
- ein Transparenzregister gefordert, in dem grundsätzlich alle amtlichen Informationen veröffentlicht werden sollen, soweit es nicht zwingende rechtliche Gründe für Abweichungen von diesem Gebot gibt und
- zu den Kosten für Auskünfte eindeutig festgestellt wird, dass für Informationsfreiheitsanfragen „keine Kosten (Gebühren und Auslagen) oder sonstigen Entgelte erhoben“ werden.