KFZ-Zulassung im Landkreis Darmstadt-Dieburg: Nur noch unbare Zahlungen von Gebühren möglich, noch nicht einmal mehr auf Rechnung

Petra/ Dezember 5, 2024/ alle Beiträge, anonym zahlen / Bargeld sichern, Grundrecht auf analoges Leben, Regionales/ 0Kommentare

Ab Montag 16.12.2024 wird eine Barzahlung bei den Zulassungsstellen des Landkreises Darmstadt-Dieburg nicht mehr zugelassen. Gezahlt werden kann dann vor Ort nur noch mit EC-Karte, Debit-Karte, Kreditkarte oder mit dem Smartphone per Google Pay oder Apple Pay. Lediglich für Kunden, die mehrere Fahrzeuge zulassen, wird eine Zahlung per Rechnung möglich gemacht. Das ist einer Pressemitteilung der Kreisverwaltung vom 05.12.2024 zu entnehmen.

Quelle: Homepage des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Die Begründung von Landrat Klaus Peter Schellhaas (SPD): „Die Umstellung trägt zur Sicherheit unserer Mitarbeitenden bei und verkürzt die Bearbeitungszeiten erheblich“. „Zudem ist nun das persönliche Sicherheitsempfinden unserer Mitarbeiter verbessert“, erklärt Anja Buchsbaum, Leiterin des Fachbereichs Verkehr beim Landkreis, „denn es ist zum einen kein Bargeld mehr in den Zulassungsstellen, zum anderen muss sich nun niemand mehr Gedanken darüber machen, dass am Abend die Kasse nicht stimmt oder es einen Wechselfehler beim Rausgeben gegeben hat. Abrechnungsfehler sind nun für beide Seiten so gut wie ausgeschlossen.“

Da könnte selbst ich kein Fahrzeug mehr zulassen, weil ich zwar ein Bankkonto habe, aber nicht die als Zahlungsarten benannten benannten Möglichkeiten. Und Großkunde bin ich auch nicht. Und wo bleibt da die politisch angeblich erwünschte Inklusion? Mit dieser Bewertung wies uns ein Mann aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg auf diese Neuregelung hin.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg steht mit dieser Entscheidung nicht allein. In Frankfurt wurde im Standesamt  bereits im November 2023 die Möglichkeit, Gebühren oder andere Zahlungen mit Bargeld vorzunehmen, abgeschafft.


Dank Bargeld können wir frei entscheiden, wie wir bezahlen wollen. Bargeld ist auch sehr wichtig für die finanzielle Teilhabe aller Menschen in unserer Gesellschaft… Euro-Banknoten und -Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel im Euroraum…“das erklärt die Deutsche Bundesbank auf ihrer Homepage.

Dr. Bernd Lorenz, Fachanwalt für IT-Recht und zertifizierter Datenschutzbeauftragter hat zu dieser Problematik in MMR – Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung unter dem Titel „Das Recht auf ein analoges Leben“ die „Anerkennung eines neuen Grundrechts“ gefordert. Er kommt zum Ergebnis: „Privatpersonen steht ein Recht auf ein analoges Leben als Grundrecht zu. Daraus ergibt sich zum einen das Recht, auf analogem Wege am öffentlichen Leben teilzunehmen.“ Und weiter: Eine Abschaffung des Bargelds wäre verfassungswidrig. Auch würde es gegen das Recht auf ein analoges Leben verstoßen, wenn das Bargeld zwar nicht abgeschafft wird, aber keine Möglichkeit besteht, bei Behörden bzw. Unternehmen bar zu bezahlen.“

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