Keine anlasslose Durchsuchung von elektronischen Geräten mehr an den Grenzen der USA
Gestern (13.11.2019) hat ein Gericht in Boston die anlasslose Durchsuchung von elektronischen Geräten durch Zollbeamte für verfassungswidrig erklärt.
Das Urteil erging in Folge einer Klage Alasaad v. McAleenan’s, eingereicht von der American Civil Liberties Union (ACLU), der Electronic Frontier Foundation (EFF) und ACLU of Massachusetts, im Namen von 11 Reisenden, deren Smartphones und Laptops ohne individuellen Verdacht in den US-Einreisehäfen durchsucht wurden.
Der Beschluss des Bezirksgerichts beendet die von Zoll und Grenzkontrolle (CBP) und Einwanderung und Zollvollstreckung (ICE) gängige Praxis, Reisegeräte für Zwecke weit entfernt von der Durchsetzung von Einwanderungs- und Zollgesetzen zu durchsuchen und zu beschlagnahmen. Grenzbeamte müssen nun den individualisierten Verdacht auf illegalen Schmuggel nachweisen, bevor sie das Gerät eines Reisenden durchsuchen können.
Die Zahl der Suchen nach elektronischen Geräten in den US-Einreisehäfen ist deutlich gestiegen. Im vergangenen Jahr führte die „Customs and Border Control (CBP)“ mehr als 33.000 Recherchen durch, fast viermal so viele wie noch vor drei Jahren.
Weitere Informationen hierzu gibt es hier: https://www.eff.org/cases/alasaad-v-duke