Kein Datenschutz für Arme und Geringverdiener*innen im öffentlichen Personennahverkehr in Berlin

Sozial-Datenschutz/ März 2, 2021/ alle Beiträge, Sozialdatenschutz/ 0Kommentare

Maja Smoltczyk, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, kritisiert, dass Menschen mit geringem Einkommen, wenn sie Bus und Bahn vergünstigt nutzen möchten, im Falle einer Kontrolle ihren Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen im Original vorzeigen müssen. Grund hierfür ist, dass die Bürgerämter in Berlin wegen der Corona-Pandemie seit Monaten keine berlinpässe mehr ausstellen.

Mit dem berlinpass können Berliner*innen mit geringem Einkommen u.a. Bildungs-, Kultur-, und Freizeitangebote vergünstigt bzw. kostenlos nutzen. Zudem berechtigt der berlinpass zum Erwerb eines vergünstigten „Berlin-Ticket S“ für den Öffentlichen Nahverkehr. Abgelaufene berlinpässe behalten zwar ihre Gültigkeit und ab dem 1. März 2021 sollen die Bürgerämter wieder sukzessive berlinpässe ausstellen. Das Problem besteht jedoch fort, da weiterhin diejenigen Bürger*innen, denen Leistungen vor dem 1. März 2021 bewilligt wurden und die keinen berlinpass besitzen,weiterhin ihren Leistungsbescheid im Originalvorlegen müssen.

Quelle: Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales des Landes Berlin

Wegen zahlreicher Beschwerden hat die Berliner Aufsichtsbehörde den Vorfall geprüft und gegenüber der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ihre erheblichen datenschutzrechtlichen Bedenken zum Ausdruck gebracht. Die Senatsverwaltung räumte ein, dass die Pflicht zur Vorlage von Originalbescheiden keine „saubere Lösung“darstelle. Sie sehe jedoch keine Möglichkeit, hier Abhilfe zu schaffen.

Für Verwunderung sorgt das Argument der Senatsverwaltung, es handle sich bei dem berlinpass um ein freiwilliges Angebot und Betroffene hätten die Möglichkeit, das reguläre Tarifangebot der Verkehrsbetriebe in Anspruch zu nehmen, vor dem Hintergrund, dass diese aufgrund ihres geringen Einkommens ja gerade auf diese Vergünstigungen angewiesen sind.

Maja Smoltczyk erklärt: „Die weiterhin bestehende Pflicht zur Offenlegung äußerst sensibler Sozialdaten halte ich für datenschutzrechtlich sehr bedenklich. Diese Bescheide enthalten für diesen Zweck nicht erforderliche Informationen über Adressen, Geburtsdatum sowie Grund und Höhe der bewilligten Leistungen. Im Gegensatz zum diskreten berlinpass offenbart der auffällige Bescheid auch allen Umstehenden, dass der Betroffene staatliche Leistungen enthält. Ich halte es für besonders zweifelhaft, dass die Senatsverwaltung darauf verweist, dass Betroffene die Wahl hätten zwischen dem Erwerb der regulären Angebote oder der Preisgabe ihrer personenbezogenen Daten. Datenschutz darf nicht vom Einkommen der Betroffenen abhängig sein. Ich appelliere an die Senatsverwaltung, hier nachzubessern, um den Betroffenen weiterhin die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“

Quelle: Pressemitteilung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vom 01.03.2021

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