„Gesundheitskarte: Zugriff für Arzneiforschung fördern?“

Datenschutzrheinmain/ Februar 3, 2016/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Auf der Homepage |transkript der BIOCOM AG Berlin wurden am 27.01.2016 zu dieser Fragestellung zwei konträre Positionen zum Thema E-Health-Gesetz: Der durch Telematikstrukturen entstehende Pool an Patientendaten wäre für Arzneimittelentwickler Gold wert. Der Zugriff zu Forschungszwecken ist aber bisher verwehrt veröffentlicht.

Dr. Bernhard Scheffold, Redaktionsmitglied dieser Homepage und Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main hatte die Gelegenheit, die Kontra-Position zu vertreten. Seine Quintessenz: Auch wenn Daten pseudonymisiert oder anonymisiert werden, ist der Rückschluss auf eine konkrete Person nicht auszuschließen… Bei der Bewertung, dass Big Data eine universelle Chance auf Fortschritt in der wissenschaftlichen Erkenntnis darstellt, ist Vorsicht geboten. Big Data kann keine Aufschlüsse über reale Wirkungszusammenhänge liefern, sondern nur statistische Korrelationen aufzeigen. Hierin liegt eine Gefahr, allmählich von einer auf das Verständnis von Zusammenhängen getriebenen Wissenschaft zu einer reinen Phänomenologie zu wechseln. Die Politik wird diesen Trend verstärken, da sie ihre Steuerungsinstrumente gerne auf schnell verwertbare Ergebnisse richtet und nicht auf fundamentale Erkenntnisse…“

Dr. Martin Pöhlchen, Leiter der AG Bio-IT und Big Data, BIO Deutschland e.V. (Branchenverband der Biotechnologie-Industrie) hatte Gelegenheit, die Pro-Position zu vertreten.

Beide Beiträge sind hier im Wortlaut nachlesbar.

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