Forderungen für eine Einrichtungsübergreifende E-Gesundheitsakte, die die Rechte der PatientInnen wahrt und deren Daten zuverlässig schützt

Datenschutzrheinmain/ April 4, 2018/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Seit Ende 2017 haben die Mitglieder des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e.V. Forderungen zu einer einrichtungsübergreifenden elektronischen Patientenakte diskutiert und ausgearbeitet – als Alternative zu Plänen der gematik, aber auch einzelner gesetzlicher Krankenkassen oder Akteuren der IT-Szene. Der Verein hat seine Überlegungen und Forderungen jetzt öffentlich zur Diskussion gestellt. In einem Anschreiben an Menschen und Gruppen, die sich kritisch mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) und der telematischen Infrastruktur im Gesundheitswesen auseinander setzen, hat der Verein am 04.04.2018 mitgeteilt:

„Wir setzen uns dafür ein, folgende grundlegende Rechte und Freiheiten der gesetzlich Versicherten dauerhaft rechtlich und tatsächlich zu sichern:

  • das Recht auf Vertraulichkeit (Arztgeheimnis),
  • das Recht auf strikte Beachtung der Zweckbindung der Patientendaten,
  • das Recht auf freie Arztwahl,
  • das Recht, keine elektronische Patientenakte zu haben,
  • das Recht auf volle Verfügung über die eigene Akte.

Die zur Wahrung dieser Patientenrechte aus unserer Sicht erforderlichen rechtlichen, technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen haben wir in einem Positionspapier beschrieben, das auf unserer Homepage veröffentlich ist.

Dieses Positionspapier wollen wir dem neuen Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sowie den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Bundestags möglichst bald zukommen lassen. Wir beratschlagen gerne mit Ihnen/Euch, wie wir gemeinsame Positionen daraus wirksam machen können.

Falls Sie oder Ihr uns Kritik, Vorschläge oder Ergänzungen zum Text mitteilen wollen/wollt, dann bitten wir um Rückmeldung bis zum 22. April 2018 an die Adresse kontakt [at] patientenrechte-datenschutz.de . Es ist auch möglich, Änderungsvorschläge direkt in den Entwurf einzutragen.

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Bernhard Scheffold, Jan Kuhlmann, Uta Schmitt (Vorstand Patientenrechte und Datenschutz e.V.)“

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