Ergebnisse der Bundestags-Anhörung zum E-Health-Gesetzentwurf

Datenschutzrheinmain/ November 10, 2015/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Am 04.11.2015 fand im Gesundheitsausschuss des Dt. Bundestags eine Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (Bundestags-Drucksache 18/5293) statt. Neben Krankenkassen, Ärzteorganisationen und Lobbygruppen der IT-Industrie hatte auch das Bündnis „Stoppt die e-Card“ und der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Gelegenheit zu Stellungnahmen.

Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse aus Sicht kritischer Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen ist in zwei Beiträgen auf der Homepage der Initiative Patientendaten nachlesbar:

  • Bernhard Scheffold stellt in einem Beitrag Aussagen einzelner Gruppen und Verbände vor. Sein Fazit der Veranstaltung: „Am ehesten kann man diese Anhörung als BYOL (‚Bring your own lobbyist‘) charakterisieren…“
  • Serenade setzt sich in einem weiteren Beitrag mit der Forderung insbesondere des Sozialverbands VdK und der Bundesärztekammer auseinander, eine elektronische Patientenakte „verbindlich einzuführen“.

Auf der Homepage des Dt. Bundestags ist ein zweistündiger Video-Mitschnitt der Ausschussberatung veröffentlicht. Zu empfehlen sind die Beiträge von Frau Dr. Silke Lüder vom Bündnis „Stoppt die e-Card“ (ab 0:51:30 Std.), Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (ab 0:57:30 Std.) und von Dr. Andre Zilch, Experte für Identitätsmanagement (ab 1:07:15 Std.).

Update 12.11.2015:

Inzwischen ist das Wortprotokoll der Anhörung auf der Homepage des Dt. Bundestags veröffentlicht worden. Die Beiträge von Frau Dr. Silke Lüder, Kai-Uwe Steffens und Dr. Andre Zilch können Sie auf den Seiten 28 (Lüder), 29 (Steffens) und 31 (Zilch) nachlesen.

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