Einkaufswagen der Firma Wanzl GmbH: Der Name ist Programm – die Einkaufswanze namens „Smart Trolley“

Datenschutzrheinmain/ Mai 14, 2018/ alle Beiträge, Verbraucherdatenschutz/ 0 comments

„Aus Daten über das Kundenverhalten werden gewinnbringende Informationen“ – dieser Satz steht über einer Veröffentlichung der Wanzl Metallwarenfabrik GmbH, mit der diese ihre Smart Trolleys – Einkaufswagen mit eingebautem RFID-Chip – und weitere Elemente bewirbt, die der Überwachung von KundInnen im Einzelhandel, ihrer Bewegungen und ihres Einkaufsverhalten dienen: „Die softwarebasierte Lösung wanzl connect steuert alle Prozesse im Markt und sammelt nützliche Kundendaten. Damit kann der Einzelhändler seinen Kunden den Einkauf so bequem wie möglich machen und seinen Markt bis ins kleinste Detail wirtschaftlich lenken…  Der mit RFID-Tags ausgerüstete Smart Trolley transportiert die Ware und liefert wichtige Kundeninformationen wie Laufwege im Markt, Aufenthaltsdauer, bevorzugte Produkte und Umsatz im Wagenkorb. Damit können auch Kunden erfasst werden, die ohne das Smartphone beim Einkaufen sind. Noch mehr Transparenz auf der Fläche schafft die Kombination aus verschiedenen Daten: Mit Hilfe der Verbindung zum Kassensystem kann die Conversion-Rate für Kampagnen ermittelt, die Produktplatzierung am Point of Sale optimiert und die effiziente Personalplanung für den perfekten Kundenservice unterstützt werden…“

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

Über diese Entwicklung informierte ein Beitrag der Märkischen Allgemeinen  vom 09.05.2018 unter der Überschrift: Gefilmt, getrackt und abgescannt. Leider blieb dies – zumindest bislang – ein Einzelfall. Andere Medien haben dieses Thema bislang leider noch nicht aufgegriffen.

Für ein Mitglied der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main war dies Anlass, sich mit einer Beschwerde sowohl an die Verbraucherzentrale Bundesverband als auch an das Bayerische Landesamt für Datenschutz sowie an die Verbraucherzentrale Bundesverband zu wenden, die für die Privatwirtschaft in Bayern zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Denn neben der von Digitalcourage e. V. im Jahr 2017 zu Recht skandalisierten Pilotversuchen zur Gesichtserkennung in Filialen der  Deutschen Post AG und der Real SB-Warenhaus GmbH ist dies eine weitere Methode, um KundInnen im Einzelhandel zu überwachen und in ihrem Einkaufsverhalten zu beeinflussen.

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