Eine Forderung an die neu zu wählenden Bundestagsabgeordneten: Das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufnehmen
Ob Terminvereinbarungen, Ticketbuchungen oder Überweisungen – viele Dienstleistungen werden (fast) nur noch online angeboten. Für Menschen ohne Internet wird der Alltag zunehmend schwieriger zu bewältigen. Gut 5 % der Menschen im Alter zwischen 16 und 74 Jahren waren im Jahr 2023 in Deutschland sogenannte Offliner – sie hatten noch nie das Internet genutzt. Das entspricht 3,1 Millionen Menschen in Deutschland. Am größten war der Anteil derer, die das Internet noch nie genutzt haben, in der Altersgruppe der 65-zu wählenden Bundestagorderung an den neu bis 74-Jährigen: Hier war gut ein Siebtel (15 %) offline. In der Altersgruppe der 45- bis 64-Jährigen hatten knapp 5 % das Internet noch nie genutzt. Bei den 16- bis 44-Jährigen gab es noch 2 % Offliner.
Diese Zahlen basieren auf einer Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts (Destatis) aus dem April 2024.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Immer drängender und vielseitiger werden die Forderungen, die Grundrechte und -bedürfnisse der Menschen sicher zu stellen, die an der allenthalben voranschreitenden Digitalisierung des Alltags nicht teilnehmen wollen oder dies – aus unterschiedlichen Gründen – nicht können. Einige Beispiele:
- In einer Petition wird der Bundestag aufgefordert, „das Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang ins Grundgesetz aufzunehmen und damit gesetzlich zu verankern.“
- Bürgerrechtsorganisationen aus mehreren europäischen Staaten stellen in einem Offenen Brief u. a. fest: „Obwohl mehr als 40% der europäischen Bevölkerung nicht über die nötigen Grundkenntnisse im Umgang mit digitalen Medien verfügt, schreitet die digitale Transformation immer schneller voran. Die Einschränkung nicht-digitaler Kommunikationskanäle führt dazu, dass Betroffene keinen Zugang mehr zu grundlegenden Dienstleistungen haben.“ Sie fordern deshalb: „Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen über nicht-digitale Wege muss dringend gewährleistet bleiben.“
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) appelliert unter dem Motto „Wahlfreiheit statt Digitalzwang“ gemeinsam mit anderen Verbänden an die Bundesregierung und Deutsche Bahn AG, niemanden durch die Digitalisierung im Vertrieb von Bus- und Bahnreisen auszuschließen.
- Das Netzwerk Datenschutzexpertise hat ein Rechtsgutachten zu der Frage vorgelegt, unter welchen Voraussetzung ein Anspruch auf eine analoge Alternative zu digital angebotenen Informationen, Waren und Dienstleistungen sicher gestellt werden muss.
- Auch beim Kongress des Chaos Computer Club (38C3) Ende Dezember 2024 war die Problematik Thema in einem Vortrag von Anne Roth.