E-Health-Gesetz: „Realitätsferner Überwachungswahn“

Datenschutzrheinmain/ September 13, 2015/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 3Kommentare

Unter dieser Überschrift hat Dr. Silke Lüder, Ärztin in Hamburg, stv. Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztl. Vereinigung in Hamburg und Sprecherin der Aktion: Stoppt die E-Card! in  einem Beitrag im Hamburger Ärzteblatt (Ausgabe 9/2015) aus Sicht kritischer ÄrztInnen den E-Health-Gesetzentwurf aus dem Hause des Bundesgesundheitsministers Gröhe unter die Lupe genommen.

Insbesondere die Abschnitte

  • „Der elektronische Notfalldatensatz“,
  • „Neu: Kleine elektronische Patientenakte“,
  • „Der Medikationsplan“ und
  • „Genetische Biomarker auf der Krankheitskarte“

sind auch für alle Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen von Interesse. Im letztgenannten Absatz lässt sich erkennen, wie die Interessenlage der E-Health-Befürworter aussieht und was PatientInnen ggf. zu erwarten haben:

„Der Spitzenverband der Kassen ließ kürzlich in einer Pressekonferenz verlauten, man könne sich vorstellen, dass genetische Marker der Versicherten auf der eGK gespeichert werden, damit künftig der Medizinische Dienst der Kassen dem Arzt mitteilen könne, bei welchem Patienten es sich lohne, teure Krebsmedikamente einzusetzen – eCard als Mittel für medizinische Rationierung, erstmals wurde damit die Katze aus dem Sack gelassen.“

Ein guter Beitrag gegen alle Vernebelungsversuche, die von interessierter Seite – der IT-Gesundheitsindustrie, den Krankenkassen und dem Bundesgesundheitsministerium – gegenüber Versicherten und Medien gestartet werden. Und um ein Vielfaches seriöser in der Argumentation als die jüngste Umfrage des Lobby-Verband BITKOM zur Akzeptanz der eGk in der Bevölkerung.

3 Kommentare

  1. Es wird immer deutlicher, was mit der eGK, bzw. mit der dahintersteckenden IT-Infrastruktur erreicht werden soll: (denn die eGK ist z. B. durch Laptop, Smartphone o. ä. ersetzbar)
    Abschaffung des Eid des Hippokrates für Ärzte
    Abschaffung der ärztlichen Schweigepflicht
    „Bürokraten“ entscheiden dann nach KOSTENLAGE, wer behandlungsbedürftig ist, bzw. wer welche Medikamente erhält und wie lange, d. h. In letzter Konsequenz:
    „Bürokraten“ entscheiden, wer leben darf und wer nicht, Menschen sind dann nur noch zu vermeidende Kostenfaktoren (arme alte Menschen oder chronisch Kranke)
    Spätestens mit TTIP ist das dann auch EINKLAGBAR, da alles andere ja die Unternehmensgewinne der dann privatisierten Krankenkassen (und des gesamten Gesundheitswesens) gefährdet – DAS BEDEUTET TTIP WIRKLICH !!!
    Wahrscheinlich reicht meine Fantasie gar nicht aus, was noch alles unmenschliche damit geplant ist
    Gute Argumente z. B. auch für eine Klage gibt es in dem Beitrag „DIE DUNKLE SEITE DER eGK“, auch bei den Datenschützern RheinMain, hier der Direktlink:
    https://ddrm.de/wp-content/uploads/Die-dunkle-Seite-der-eGK-3.pdf
    Kann ich nur empfehlen. Damit haben sie ziemlich unwiderlegbare Beweise und Argumente in der Hand (Bitte von der Seitenzahl nicht abschrecken lassen).
    Ich verweigere jedenfalls nach wie vor meine eGK, bisher ohne nachteilige Konsequenzen.

    1. Wenn Sie lt. Ihren Angaben aus nachvollziehbaren Gründen Ihre eGK ablehnen, welche Krankenkasse stellt Ihnen dann für welchen Zeitraum die dann erforderlichen Ersatzbescheinigung/en aus?

      Gruss und dank im Voraus

      1. Werte Susi,

        darf diesseits noch auf eine zeitnahe Antwort meiner am 14.09. gestellten Frage gehofft werden?

        Gruss

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