Die EU-Kommission darf bei EU-US Privacy Shield nicht einknicken
Diese Forderung hat die Deutsche Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) wenige Tage vor der beabsichtigten Einigung zwischen der Europäischen Union und den USA zum sogenannten „EU-US Privacy Shield“ erhoben. Die DVD stellt in einer Pressemitteilung vom 01.07.2016 fest: „Die gegenüber dem Entwurf von Ende Februar vorgenommenen Änderungen für den transatlantischen Transfer von personenbezogenen Daten sind marginal geblieben“. Ihre Kritik an der an den Datenschutzstandards in USA und an der beabsichtigten Vereinbarung fasst die DVD in vier Punkten zusammen:
- „In den USA werden Betroffenenrechte und Zweckbindung der übermittelten Daten nicht effektiv gewährleistet.
- Die Datenschutzkontrolle in den USA ist nicht unabhängig und bleibt ungenügend.
- Der undifferenzierte Datenzugriff der Sicherheits- und Geheimdienstbehörden macht die Menschen zu rechtlosen Objekten unkontrollierten Data-Minings.
- In den USA gibt es keinen wirksamen Rechtsschutz gegen Verletzungen der Grundrechte auf Datenschutz und auf Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation.“