„Die Daten gehören den Patienten und nicht der Wirtschaft“ – Landesärztekammer Hessen fordert den Schutz sensibler Patientendaten

Datenschutzrheinmain/ September 9, 2016/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

„Die Sicherheit der Patientendaten muss allerhöchste Priorität haben“, erläutert Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, Präsident der Landesärztekammer Hessen (LÄKH), den Standpunkt der hessischen Ärzteschaft zum E-Health-Gesetz, das am 01.01.2016 in Kraft getreten ist.

Das größte Problem bei der Umsetzung des Gesetzes sieht die Kammer im Datenschutz. Noch steht keine geeignete und sichere telematische Infrastruktur für die elektronische Kommunikation zur Verfügung, es fehlt an einer flächendeckenden Breitbandvernetzung. Auch ist nicht sichergestellt, wo die Informationen künftig gespeichert werden.Sensible Patientendaten sind ein potentiell gefährdetes Gut. Sie sind für die Pharmaindustrie, für Krankenkassen, Versicherungsunternehmen oder etwa den Arbeitgeber hoch interessant. Daher müssen höchste Anforderungen an den Datenschutz gestellt werden“, warnt Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsidiumsmitglied der LÄKH und Vorsitzender des Ausschusses Telematik. „Die Landesärztekammer Hessen fordert, dass die Sicherheit der Daten bei allen Entwicklungen absolute Priorität hat.“

Die Pressemitteilung der Landesärztekammer Hessen vom 08.09.2016 ist hier im Wortlaut nachlesbar.

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