Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen über nicht-digitale Wege muss gewährleistet bleiben

WS/ Juli 15, 2024/ alle Beiträge, Grundrecht auf analoges Leben/ 0Kommentare

Das fordert der Bundesvorstand der Humanistischen Union (HU) in einer Stellungnahme vom 15.07.2024 gegenüber der europäischen Kommission, dem Rat der EU und dem europäischen Parlament.,

Die HU stellt darin fest: Obwohl mehr als 40% der europäischen Bevölkerung nicht über die nötigen Grundkenntnisse im Umgang mit digitalen Medien verfügt, schreitet die digitale Transformation immer schneller voran. Die Einschränkung nicht-digitaler Kommunikationskanäle führt dazu, dass Betroffene keinen Zugang mehr zu grundlegenden Dienstleistungen haben… Der Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen über nicht-digitale Wege muss dringend gewährleistet bleiben.Die digitale Transformation der Gesellschaft beschleunigt sich zunehmend. Sie betrifft mittlerweile die meisten Bereiche des Alltags: für die Interaktion mit Behörden, Banken, Energieversorgern, bei der Arbeits- oder Wohnungssuche oder dem Fahrkartenkauf usw. ist die Nutzung digitaler Medien unumgänglich geworden. Im Zuge dieses Digitalisierungsprozesses werden traditionelle Interaktionskanäle, wie der Kontakt vor Ort (Schalter), per Telefon oder Post, reduziert oder gar abgeschafft… Diese Schwierigkeiten kommen oftmals zu bereits bestehenden sozialen Benachteiligungen hinzu, was bei bereits vulnerablen Personen zu einer ‚doppelten Belastung‘ führt. Die Einschränkung nicht-digitaler Kommunikationskanäle führt dazu, dass Betroffene keinen Zugang mehr zu grundlegenden Dienstleistungen haben und weitere Ausgrenzungen erfahren: Nichtinanspruchnahme von sozialen Rechten, Bankausschluss, Verlust der Selbstständigkeit, Verlust der Energieversorgung etc… Für die 20 % der Europäer*innen, die Probleme beim Lesen und Schreiben haben, bestehen zusätzliche Hürden, die den Lernprozess verlängern. Hinzu kommt, dass für Menschen mit Behinderungen die Nutzung digitaler Medien teilweise unmöglich bleibt.“

Die HU erinnert an zwei von der EU und den Mitgliedsstaaten zwingend zu beachtende Grundsätze.

  • Seit 2011 ist die Europäische Kommission jedoch verpflichtet, bei der Ausführung oder Bereitstellung von Grundversorgungsleistungen auf die Einhaltung gemeinsamer Grundsätze wie allgemeinen Zugang und Gleichbehandlung.
  • Im Jahr 2017 wurde das Recht auf Grundversorgungsleistungen im Europäischen Referenzrahmen für Sozialrechte wie folgt verankert: ‚Jede Person hat das Recht auf den Zugang zu essenziellen Dienstleistungen wie Wasser-, Sanitär- und Energieversorgung, Verkehr, Finanzdienste und digitale Kommunikation. Hilfsbedürftigen wird Unterstützung für den Zugang zu diesen Dienstleistungen gewährt.‘“

Daraus leitet die HU die Forderung nach einem Moratorium ab, um die fortschreitende Digitalisierung grundlegender Dienstleistungen auf europäischer Ebene einzufrieren, wenn diese dazu führt, dass nicht-digitale Dienstleistungen gleichzeitig aufgegeben werden. Wir fordern ein Moratorium, um den Zugang zu allen grundlegenden Dienstleistungen wiederherzustellen und die Aufrechterhaltung nicht-digitaler Kommunikationskanäle mit Dienstleistern der Grundversorgung zu gewährleisten. Diese Kommunikationskanäle sollten von angemessener Qualität sein, sich durch eine hohe Verfügbarkeit auszeichnen und keine zusätzlichen Kosten für die Nutzer*innen mit sich bringen (zum Beispiel die eine gute Verfügbarkeit von Amts- und Bankfilialen mit ausreichend langen Öffnungszeiten und gut geschultem Schalterpersonal).“

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