Daten von Gesundheits-Apps: 50 % aller Befragten sind bereit, sie ihrer Krankenkasse mitzuteilen, 7 % auch ihrem Arbeitgeber
Jede dritte der befragten Personen hat schon mindestens ein Mal eine Gesundheits-App genutzt, jede vierte nutzt eine Gesundheits-App mindestens ein Mal pro Woche. Und 50 % aller Befragten wäre bereit, die von Gesundheits-Apps erhobenen Daten ihrer Krankenkasse mitzuteilen. 7 % wären gar bereit, diese Daten auch ihrem Arbeitgeber mitzuteilen.
Quelle: Veröffentlichung des Büros für Technikfolgen-Abschätzung des Bundestags (TAB) – Blatt 10
Und rund ein Drittel der Befragten ist der Ansicht, dass durch die Erhebung von Gesundheitsdaten Unternehmen ein besseres betriebliches Gesundheitsmanagement durchführen könnten bzw. dass Gesundheits-Apps Unternehmen helfen, Beschäftigte zu einer gesünderen Lebens- und Arbeitsweise zu motivieren.
Quelle: Veröffentlichung des Büros für Technikfolgen-Abschätzung des Bundestags (TAB) – Blatt 11
Sind Firmen und Behörden Sanatorien, deren Zweck vorrangig darin besteht, die Gesunderhaltung der Beschäftigten zu fördern? Und welchen Nutzen soll es haben, Gesundheitsdaten an Krankenkassen statt an Ärzt*innen weiter zu geben? In welcher Welt leben Menschen, die zu solchen Bewertungen kommen?
Im TAB-Arbeitsbericht Nr. 179 „Gesundheits-Apps“, der dieser Veröffentlichung zu Grunde liegt, wird im Abschnitt „Kontrolle der Umsetzung des Datenschutzes“ u. a. festgestellt: „Gesundheitsdaten zählen zu den besonders sensiblen Verbraucherdaten… auf dem international geprägten Markt für Gesundheits-Apps (werden) die Anforderungen des Datenschutzes nicht eingehalten: So werden durch die Apps die Daten oftmals unverschlüsselt und nicht anonymisiert verschickt. Es werden außerdem Daten, die zum unmittelbaren Betrieb der Gesundheits-App nicht erforderlich sind, übertragen. Auch wird der Schutz anderer auf dem mobilen Endgerät gespeicherter Daten wie Aufenthaltsort oder Nutzungsmuster von Anbietern von Gesundheits-Apps nicht immer gewährleistet… Problematisch sind vor allem die Umsetzung bzw. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch die Entwickler bzw. Anbieter von Gesundheits-Apps sowie die Kontrolle der Umsetzung bzw. Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben…“ (TAB-Arbeitsbericht S. 139 / 140).