Das ist #Spahnsinn! Datenschützer kritisieren Pläne zur elektronischen Patientenakte

Datenschutzrheinmain/ Juli 23, 2018/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 0Kommentare

Gesetzlich Krankenversicherte sollen ihre Patientenakte auch auf dem Handy einsehen können. Den rechtlichen Rahmen dazu will der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn in Kürze vorlegen. Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung  sagte er vor wenigen Tagen: „Versicherte sollen auch per Tablet und Smartphone auf ihre elektronische Patientenakte zugreifen können“. Das sei nicht das Ende der elektronischen Gesundheitskarte, aber eine zusätzliche, patientenfreundliche Option.
Dr. Bernhard Scheffold, Physiker und Software-Entwickler, einer der Vorsitzenden des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V., erklärt dazu: “Gesundheits- und Behandlungsdaten auch noch online zugänglich zu machen und damit für das Internet zu öffnen, wäre ein inakzeptables Sicherheitsrisiko, weil damit eine Vielzahl von Angriffs- und Zugriffsmöglichkeiten für Hacker, Geheimdienste und andere an diesen Daten interessierten Organisationen geschaffen würden.”
Uta Schmitt, Technische Redakteurin, ebenfalls Vorsitzende des Vereins Patientenrechte und Datenschutz e. V., verweist auf eine aktuelle Stellungnahme, die der Verein Ende Juni 2018 dem Bundesgesundheitsminister und den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Bundestags zusandte. “Aus unserer Sicht müssen folgende grundlegende Rechte und Freiheiten der gesetzlich Versicherten dauerhaft rechtlich und tatsächlich gesichert werden:
  • das Recht auf Vertraulichkeit (Arztgeheimnis),
  • das Recht auf strikte Beachtung der Zweckbindung der Patientendaten,
  • das Recht auf freie Arztwahl,
  • das Recht, keine elektronische Gesundheitsakte zu haben,
  • das Recht auf volle Verfügung über die eigene Akte.
Die zur Wahrung dieser Patientenrechte erforderlichen rechtlichen, technischen und   organisatorischen Rahmenbedingungen sind zu erhalten bzw. neu zu schaffen. Was Herr Spahn fordert, widerspricht diesen Grundsätzen.”

Der Verein Patientenrechte und Datenschutz e. V. bewertet den neuen Vorstoß von Minister Spahn als
#Spahnsinn. Er soll davon ablenken, dass es seit mehr als 10 Jahren nicht gelungen ist, mit der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen Strukturen zu schaffen, die den Versicherten nutzen, zugleich aber auch ihre sensiblen Daten umfassend vor Zugriffen interessierter Dritter zu schützen. Die von Spahn angedachte Smartphone-Version der elektronischen Patientenakte wird lediglich die Kosten für Versicherte und ihre Krankenkassen deutlich in die Höhe treiben. Dies ist nicht nur angesichts der bisher für die eGk-Entwicklung aufgelaufenen Kosten von mehr als zwei Mrd. € unverantwortlich.

Dieser Beitrag erschien erstmals auf der Homepage des Vereins Patientenrechte und Datenschutz. Er steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA 3.0.
Quelle: eGk-Kostenuhr der Innungskrankenkassen – Stand: 23:07.2018, 23:00 Uhr

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