Das bremische Polizeigesetz soll verschärft werden – das Bündnis „Brementrojaner“ sagt Nein!

Datenschutzrheinmain/ April 4, 2018/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), Telekommunikations-Überwachung/ 0 comments

In einer Stellungnahme vom 04.04.2018 haben der Chaos Computer Club Bremen e.V. (CCCHB), die Ortsgruppe Bremen von Digitalcourage e.V., das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e.V. (FIfF), die Humanistische Union (Landesverband Bremen), die Gewerkschaft ver.di – Ortsverein Bremen, mehrere Parteien und weitere Organisationen gefordert:

Kein weiterer Abbau von Grundrechten!

In der Stellungnahme  erklärt das Bündnis u. a.:

„In Bremen treibt die Landesregierung im Eiltempo und ohne gesellschaftliche Debatte eine folgenschwere Änderung des Bremischen Polizeigesetzes (BremPolG) voran. Der Senator für Inneres hat einen Entwurf zur Änderung des BremPolG vorgelegt, der erhebliche rechtsstaatliche, grund- und datenschutzrechtliche Eingriffe vorsieht:

  • massive Ausweitung der Überwachung von Computern und Smartphones durch Schadsoftware und ‚Staatstrojaner‘
  • weitreichender Ausbau staatlicher Videoüberwachung im öffentlichen Raum
  • Einführung von ‚elektronischen Fußfesseln‘ zur lückenlosen Kontrolle von mutmaßlichen ‚Gefährdern‘ (Als ‚Gefährder‘ gelten Menschen, die nicht etwa Straftaten begangen haben, sondern denen solche aufgrund bestimmter Anhaltspunkte lediglich zugetraut werden)…

Von diesen Maßnahmen können auch unbeteiligte Dritte betroffen sein. Die für Betroffene zum Teil sehr schwerwiegenden Maßnahmen sollen auf bloßen Verdacht hin präventiv durchgeführt werden, ohne dass eine Straftat begangen wurde oder eine konkrete Gefahr unmittelbar bevorsteht…

Mit dem Argument der Terrorismusabwehr werden der Polizei weitreichende Eingriffe auch in unser aller Privat- und Intimsphäre ermöglicht. Der Bremer Gesetzentwurf lässt sich in eine aktuelle Entwicklung in Bund und Ländern einreihen, mühsam errungene Freiheitsrechte für eine vermeintliche Sicherheit einzuschränken…

Der ‚Staatstrojaner‘ (‚Brementrojaner‘) gefährdet die Sicherheit von informationstechnischen Systemen (IT-Systemen). Er zerstört das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von IT-Systemen und öffnet Missbrauch und gefährlichen Cyberattacken Tür und Tor. Die geplanten Maßnahmen sind zudem gerichtlich oder parlamentarisch kaum zu kontrollieren…“

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