Darmstadt: Nach Überfall und Tod auf dem Luisenplatz – den Nutzen der Videoüberwachungskameras einer Prüfung unterziehen

CCTV-NeinDanke/ November 24, 2023/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Viele Menschen aus Darmstadt und aus der Region Rhein-Main sind erschüttert über den tragischen Tod des 57-jährigen Mannes, der am 15.11.2023 als Folge eines brutalen Überfalls auf dem Luisenplatz schwer verletzt wurde und am Folgetag verstorben ist.

Viele Menschen stellen sich Fragen:

  • Wurde in der Vergangenheit von der Stadt Darmstadt und dem Polizeipräsidium Südhessen das Notwendige getan, um auf dem Luisenplatz für die Sicherheit aller Darmstädter*innen und aller auswärtigen Besucher*innen zu sorgen?
  • Oder haben sich die Verantwortlichen zu sehr auf die Videoüberwachungskameras auf dem Luisenplatz verlassen?
  • Wurde mit den Kameras lediglich das subjektive „Sicherheitsgefühl“ gestärkt, ohne damit tatsächlich Gefahren für Leib und Leben verhindern zu können?

In der Frankfurter Rundschau vom 23.11.2023 zeigt sich der Darmstädter Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey (CDU) tief erschüttert: „Der Angriff auf einen Obdachlosen in Darmstadt, der mit dem Tod des 57-Jährigen endete, ‚geht in seiner Brutalität weit über das hinaus, was auch erfahrene Kräfte der Darmstädter Stadtpolizei schon gesehen haben‘“.

Dass die Tat unter den Augen der auf dem Luisenplatz installierten Videoüberwachungskameras passierte, auf deren Aufnahmen sowohl die Hessische Landespolizei als auch die Darmstädter Stadtpolizei Zugriff haben, musste Wandrey zugestehen. Dass die Kameras den tödlichen Angriff nicht verhindern konnten, musste er zugestehen mit den Worten:

  • Die Bildschirme mit den Kamerabildern würden auf der Stadtwache nicht die ganze Zeit lückenlos überwacht“.
  • Wandrey räumt ein, dass die Videoüberwachung in diesem Fall nicht die Tat habe verhindern können. Andererseits helfe sie nun, den Fall lückenlos aufzuklären.“

Das Polizeipräsidium Südhessen, zuständig auch für das Stadtgebiet von Darmstadt, hat es in seinen Pressemitteilungen vom 15.11.2023 und 16.11.2023 tunlichst vermieden, auf diese Begleitumstände des tödlichen Angriffs hinzuweisen.

Und dass der Stadt Darmstadt der Tod des Mannes – trotz einer täglich hohen Zahl von Pressemitteilungen – keine einzige Zeile wert war, spricht ebenfalls nicht für einen souveränen Umgang mit der Fragestellung, ob der Ausbau der Videoüberwachung lediglich das subjektive „Sicherheitsgefühl“ bestärken kann, ohne dass damit tatsächlich Gefahren für Leib und Leben verhindert werden können.

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