Beschäftigtendatenschutz und Auskunftsbegehren gem. § 34 BDSG – ein interessantes Urteil des Frankfurter Arbeitsgerichts

Datenschutzrheinmain/ November 12, 2012/ Beschäftigtendatenschutz/ 0Kommentare

Der Sachverhalt: Ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen, das über Jahre datenschutzrechtlich äußerst fragwürdig bis rechtswidrig agiert hat, begehrt gem. § 34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz – http://dejure.org/gesetze/BDSG/34.html) Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten.

Das Beschäftigten“datenschutzgesetz“ oder: Segeln unter falscher Flagge!

Datenschutzrheinmain/ Oktober 11, 2012/ Beschäftigtendatenschutz/ 2Kommentare

Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen CDU/CSU und FDP planen, noch in diesem Jahr eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in den parlamentarischen Gremien zu beraten und zu beschließen. Die Änderung des BDSG betrifft den Beschäftigtendatenschutz. Die beabsichtigten Änderungen stellen eine gravierende Verschlechterung der Rechte von Beschäftigten in der Privatwirtschaft und in den Teilen des öffentlichen Dienstes dar, der mittelbar

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