Bad Soden / Taunus: Selbst die CDU lehnt Videoüberwachung am Busbahnhof ab

CCTV-NeinDanke/ September 24, 2025/ alle Beiträge, Videoüberwachung, Videoüberwachung in der Region/ 0Kommentare

Die Fraktion der Wählergemeinschaft Bad Sodener Bürger (BSB) legte einen Antrag vor, wonach die Stadt Bad Soden von ihrem gesetzlich eingeräumten Recht Gebrauch“ macht, „am und um den aktuell neu gestalteten Busbahnhof eine Videoschutzanlage einzurichten und zu betreiben…“ . Zur Begründung verwies die BSB-Fraktion auf eine Ende 2024 vom hessischen Landtag mit der Mehrheit von CDU und SPD beschlossene Neuregelung in § 14 Abs 3a HSOG, wonach „vermutet“ werden darf, „dass die Voraussetzungen“ für Videoüberwachung in den öffentlich zugänglichen Bereichen von Flughäfen, Personenbahnhöfen, Sportstätten, Einkaufszentren und Packstationen vorliegen“.

In der Begründung des BSB-Antrags wird dazu u. a. ausgeführt: Eine Anhörung der Polizei… ergab, dass zwar nicht die statistisch notwendigen Voraussetzungen gegeben sind, die den Bahnhofsvorplatz und die umliegenden Gelände als ‚Kriminalitätshotspot‘ im Vergleich zu allen erfassten Straftaten in der Stadt ausweisen. Die HSOG, hier § 14 Abs. 3 a, ermöglicht aber die aktive Entscheidung der Stadtverwaltung, im Bereich des Bahnhofs einen Kriminalitätsschwerpunkt anzunehmen und eine Videoschutzanlage einzurichten und zu betreiben…“

In der Stadtverordnetensitzung am 17.09.2025 erklärte die Vorsitzende der BSB-Fraktion lt. Bericht der Frankfurter Rundschau (FR) vom 19.09.2025, dass die Stadt Bad Soden ein Vorreiter bei der Nutzung der neuen gesetzlichen Regelung sein solle und dass deren Nutzung eine Frage des politischen Willens sei. Dies ging selbst der CDU-Fraktion zu weit. Deren Sprecher wird von der FR mit der Aussage zitiert, dass es keine rechtliche Grundlage für die beantragte neue Videoüberwachunganlage gäbe, die Verwaltung aber rechtmäßig handeln müsse.

Im Ergebnis wurde der BSB-Antrag in der Stadtverordnetenversammlung Bad Soden mit großer Mehrheit abgelehnt.

Bleibt die Frage: Merken die Landtagsabgeordneten von CDU und SPD, welches Kuckucksei sie sich selbst, aber insbesondere den Bewohner*innen Hessens mit der Neuregelung in § 14 Abs 3a HSOG ins Nest gelegt haben.

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