Europarechtswidrig? Hessisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022
Nach § 14 Hessisches Ausführungsgesetz zum Zensusgesetz 2022 besteht kein Auskunftsrecht, über welche personenbezogenen Daten das Hessische Statistische Landesamt verfügt. Damit werden zwingende Regelungen in Art. 15 DSGVO (Auskunftsrecht der betroffenen Person) außer kraft gesetzt; nicht jedoch der Art. 14 DSGVO (Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden). Roland Schäfer, freiberuflich als Datenschutz-Fachkraft tätig und