Gibt es ein Recht auf Berichtigung von Arztbriefen?
Dazu nimmt das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein in seinem Tätigkeitsbericht für 2025 (dort Abschnitt 4.5.3) Stellung. Nachfolgend dokumentieren wie diesen Beitrag im Wortlaut. „Ärztinnen und Ärzte dokumentieren medizinische Feststellungen u. a. in Arztbriefen, Entlassungs- oder Befundberichten. Mehr oder weniger detailliert können diese neben den Stammdaten der Patientin oder des Patienten auch Angaben zur Biografie, der Anamnese, über bereits gesicherte