Nutzt die Polizei in Bayern illegal erstellte Videoaufnahmen für Ihre Fahndung?
Diese Frage stellt sich nach einem Fahndungsaufruf der Polizeipräsidiums Oberfranken (Bayern). Die darin geschilderten Vorfälle (exhibitionistische Handlungen gegenüber Minderjährigen in einem Schwimmbad) sind – da ist der Polizei unumschränkt zuzustimmen – aufzuklären und strafrechtlich zu bewerten. Aber darf die Polizei bei ihrer Aufklärung auch unbesehen illegal erhobene Daten nutzen? Diese Frage muss gestellt und beantwortet werden. Denn das Polizeipräsidium Oberfranken