Keine zentrale Meldedatenbank zur Vorbereitung des Zensus 2021 – Unterstützen Sie die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte vor dem Bundesverfassungsgericht
Ein im Schnellverfahren durch den Bundestag geschleustes Änderungsgesetz zum Zensusvorbereitungsgesetz 2021, das am 01.01.2019 in Kraft tritt bestimmt, dass zum Stichtag 13.01.2019 alle deutschen Meldeämter umfassende Datensätze zu allen bei ihnen gemeldeten Personen an die statistischen Ämter der Länder übermitteln sollen. Damit wird das Zensusvorbereitungsgesetz 2021 um einen § 9a ergänzt, der in den Absätzen 2 – 4 umfangreiche Listen