Videoüberwachung in Bars / Cafés / Gaststätten / Restaurants: Hamburger Datenschutzbeauftragter verhängt Zwangsgeld gegen Shisha-Bar
Durch eine Beschwerde wurde der Hamburger Datenschutzbeauftragte auf die Videoüberwachung in einer Shisha-Bar hingewiesen. In den Räumen und im Außenbereich waren 17 Kameras installiert. Dies führte zu einer nahezu lückenlosen Videoüberwachung des gesamten Betriebs. Auch die Sitzbereiche für Gäste wurden umfassend überwacht. Dem Geschäftsführer wurde von der Datenschutz-Aufsichtsbehörde mitgeteilt, dass die Videoüberwachung während der Geschäftszeiten unzulässig sei. Eine Rückmeldung des