Auch 2015 papiergebundener Anspruchsnachweis statt eGk – geht doch!
Eine Versicherte, die die elektronische Gesundheitskarte verweigert, teilte am 05.12.2014 in einer E-Mail mit: „… ich habe heute von meiner BKK Securvita den papiergebundenen Versicherungsnachweis für 1.1.bis 31.3.15 per Post erhalten. Nun hoffe ich, daß die Ärzte ihn auch im nächsten Jahr akzeptieren werden.“
Veröffentlicht mit vorheriger Zustimmung der Versicherten.
Die Technikerkrankenkasse weigert sich bis jetzt.
Wenn sich die Kasse weigert, Dir einen Versicherungsnachweis auszustellen,würde ich ihr drohen, in eine andere zu wechseln, die ihn ausstellen. Siehe auch (http://initiative-patientendaten.de/?p=34). Am besten die Praxismitteilung der KBV ausdrucken und mitnehmen. Aus der geht hervor, dass weiterhin das Ersatzverfahren möglich ist.
Gruß Mona
Die BKK Mobil Oil hat auf einen freundlichen Dreizeiler (ohne direkte Verbindung zur eGk o.ä.) umgehend einen Versicherungsnachweis (pdf) ohne zeitliche Einschränkung verschickt.
seltsam das mit der SECURVITA…hatte mit dem Wechsel von der DAK zur Securvita geliebäugelt, da ich schon mehrfach Kontakt hatte, bis zur Mitgliederzeitung auf Probe. Wundere mich aber sehr über den Nachweis, weil man mir auf Nachfrage w. bildloser Karte den Karten- und Bildzwang als Vorschrift darstellte und so überhaupt nicht auf „Papiernachweis“ eingegangen ist… ??? Seitdem werde ich aber mit Werbepost überhäuft und auch Telefonkontakt gesucht, den ich aber gar nicht haben wollte…bin eher auf der versuchten Kontaktebene zur BEK, von der man momentan nur Gutes und Zuvorkommenheit bei dieser Sachlage hört… leider erschwert mir die Zahnzusatzversicherung der DAK über Hanse-Merkur den Wechsel, da ich die so günstig wie bei der DAK nirgendwo weiterführen kann…und ich bin schon über 10 J. drin und bestens mit denen bei 90% Ersatz und allen Luxussanierungen gefahren…da kommt man nun doch schon ins Grübeln ???
Bei der BKK Securvita kommt es immer auf den Sachbearbeiter darauf an, mit dem man spricht. Ich habe auch schon schlechte Erfahrungen bei telef. Anforderung eines Versicherungsnachweises gemacht. Beim 3.Anruf jedoch hatte ich eine sehr nette Dame,die meinte, sie verstehe mich ja und meine Sorgen bezüglich der eGK und sie würde mir sofort den Nachweis zuschicken, was sie auch tat. Zwei Tage kam er bei mir an und gilt nun für das erste Quartal 2015. Frage:Warum willst Du überhaupt wechseln?
Gruß Mona
Wie stelle ich denn am besten denn so einen Antrag auf papiergebundenen Anspruchsnachweis? Meine Erfahrung ist leider nur, das schon mehrere Ärzte mich dieses Jahr nicht angenommen habe weil ich noch eine alte Krankenkarte hatte. Wie werden die sich erst mit dem Papier querstellen :/
Schau mal hier:
http://www.kbv.de/media/sp/2014_11_27_Praxisinformation_eGK_Fallkonstellationen.pdf
Ausdrucken, mitnehmen und der Sprechstundenhilfe resp. dem Arzt bzw. Deiner Kasse bei der Anforderung des papiergebundenen Anspruchsnachweises vorlegen.
Don`t panic!
Von meinem Rheumatologen habe ich auch schon zu hören bekommen, daß ich dann eine Privatrechnung bekäme. Darauf lasse ich es gern ankommen. Dann kann ich aber auch sehen, was der Arzt der Kasse in Rechnung stellt und prüfen, ob dem auch so gewesen ist. Damit könnte ich im Fall eines Falles Fehlposten beanstanden.
Ich werde, wie schon das ganze Jahr über, daß Ersatzverfahren nutzen. Hat funktioniert, funktioniert derzeit und wird auch ab 2015 funktionieren. Bin Optimistin.
Auch wenn es nicht so viele Menschen sind, die gegen diese eGK-Card sind, so hoffe und wünsche ich mir sehr, daß wir die Politik am Ende zur Aufgabe zwingen werden. Haltet durch und bleibt standhaft. Ich tu es auch.
Hallo, wer wie was.
Dein Optimismus gefällt mir. Genau so ist es: Durchhalten. Wir sind hier nicht die Einzigen, die gegen die Einführung der eGK protestieren. Soviel ich informiert bin, sind es doch 5-6 Millionen Menschen, die dagegen sind. Und das ist eine ganze Menge. Und hier ist wirklich jeder Einzelne wichtig.
ich habe noch immer nicht meine elektronische Gesundheitskarte beantragt und habe es auch nicht vor! alte chipkarte ist nicht mehr gültig und nun bin ich schwer erkältet mit allem drum und dran und müsste morgen wohl zum Arzt um mir eine AU zu holen. habe ich eine Möglichkeit darauf, sie mir ausstellen zu lassen, auch wenn ich nur einen ausgedruckten Mitgliedsnachweis der Barmer Ersatzkasse vorweisen kann?
danke euch für die Antwort
Hallo,
meine Bewertung: Ihr Arzt muss Sie behandeln, wenn es sich um einen Notfall handelt und das scheint es ja nach Ihrer Schilderung zu sein. Er kann ja theoretisch (und auch praktisch) seine Leistungen privat mit Ihnen abrechnen. Sollte Ihr von Ihnen so genannter Mitgliedsnachweis die Kriterien für einen „papiergebundenen Anspruchsnachweis“ (§ 19 Abs. 3 Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) erfüllen, wäre das Problem sowieso keines mehr. Im anderen Fall können Sie immer noch nach dem Arztbesuch diesen „papiergebundenen Anspruchsnachweis“ bei Ihrer Krankenkasse beantragen und erhalten und danach in der Arztpraxis abgeben, wenn ihn Ihre Krankenkasse nicht direkt dort hin sendet.
“papiergebundenen Anspruchsnachweis” Was muß da drauf stehen, wie sieht der Nachweiß aus ?
Zum Inhalt eines „papiergebundenen Anspruchsnachweises“ gibt es zwei Rechtsgrundlagen:
1.
§ 19 Abs. 2 Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMVÄ):
„Wird von der Krankenkasse anstelle der elektronischen Gesundheitskarte im Einzelfall ein Anspruchsnachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen ausgegeben, muss dieser die Angaben gemäß § 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 9 SGB V enthalten. Die Krankenkasse darf einen Anspruchsnachweis nach Satz 1 nur im Ausnahmefall zur Überbrückung von Übergangszeiten bis der Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte erhält, für die Dauer von höchstens vier Wochen ausstellen. Der Anspruchsnachweis ist entsprechend zu befristen.“
(siehe http://www.kbv.de/media/sp/BMV_Aerzte.pdf)
2.
§ 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 9 SGB V:
„Die Krankenversichertenkarte enthält neben der Unterschrift und einem Lichtbild des Versicherten in einer für eine maschinelle Übertragung auf die für die vertragsärztliche Versorgung vorgesehenen Abrechnungsunterlagen und Vordrucke (§ 295 Abs. 3 Nr. 1 und 2) geeigneten Form vorbehaltlich § 291a ausschließlich folgende Angaben:
1. Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse, einschließlich eines Kennzeichens für die Kassenärztliche Vereinigung, in deren Bezirk das Mitglied seinen Wohnsitz hat,
2. Familienname und Vorname des Versicherten,
3. Geburtsdatum,
4. Geschlecht,
5. Anschrift,
6. Krankenversichertennummer,
7. Versichertenstatus, für Versichertengruppen nach § 267 Abs. 2 Satz 4 in einer verschlüsselten Form,
8. Zuzahlungsstatus,
9. Tag des Beginns des Versicherungsschutzes“
(siehe http://dejure.org/gesetze/SGB_V/291.html)
Die Arzthelferin kann auch bei Deiner Krankenkasse anrufen und sich per FAX eine Mitgliedsbestätigung sprich Versicherungsnachweis ausstellen lassen.
Ich musste letzte Woche mit meiner Tochter zum Notdienst.
Sie hat eigentlich eine eGK, ist aber irgendwie verschwunden…
Obwohl ich die kompletten Versicherungsdaten dabei hatte (und diese können scheinbar auch im Ersatzverfahren geprüft werden), hat man die Behandlung in der Notfallambulanz verweigert…ich hätte bar zahlen sollen.
Auf anraten der KK bin dann zur nächsten Klinik gefahren, die- oh Wunder! – auch ohne Karte die Daten so eingeben konnten…
Ich habe nun Beschwerde eingereicht, mal sehen, was dabei rum kommt.
P.S. es war nach 19 Uhr, sonst hätte die Securvita umgehend eine Bestätigung gefaxt.