Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sagt NEIN! zur Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat – http://vorratsdatenspeicherung.de) hat die jüngsten Forderungen nach Wiedereinführung einer Vorratsspeicherung aller Telefon- und Internetverbindungsdaten zurückgewiesen und den Befürwortern eine Instrumentalisierung der Opfer der Ereignisse in Frankreich vorgeworfen. Sie bestärken damit die Position des Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD), der entsprechende Vorstöße aus den Unionsparteien ebenfalls abgelehnt hatte.
Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Mitglied im AK Vorrat, weist die Forderungen zurück: „Die in Frankreich existierende und besonders scharfe Vorratsdatenspeicherung hat keinerlei Beitrag zur Verhinderung des Attentats geleistet. Die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung ist ohnehin nur Politkklamauk: es wird eine Sau durch das Dorf getrieben und die Parteien versuchen, dadurch ihr Profil zu schärfen. In Wahrheit ist aber der Pool der erhobenen und gespeicherten Daten über unser Kommunikationsverhalten so groß und die Sicherheitsbehörden haben gelernt, darauf zuzugreifen und sie auszuwerten, dass der Ruf nach der Vorratsdatenspeicherung auch eher der Verschleierung der schon vorhandenen Überwachungsmöglichkeiten dient.“
Ute Elisabeth Gabelmann (ebenfalls vom AK Vorrat) fügt hinzu: „Die zwölfmonatige Vorratsdatenspeicherung in Frankreich hat weder das Attentat verhindert, noch maßgeblich zur Ergreifung der Täter geführt. Vielmehr half der im Fluchtwagen vergessene Ausweis eines Attentäters, um die Polizei auf die Spur der Täter zu führen.“
„Terrorismus richtet sich gegen unsere freiheitlichen, offenen Gesellschaften als Ganzes,“ ergänzt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis. „Die Wiederholung überzogener Forderungen nach grundrechtsbeschränkender Überwachung spielt den Terroristen letzten Endes in die Hände. Man sollte Ereignisse wie die der letzten Tage nicht missbrauchen, um Einschnitte in die Freiheitsrechte durchzusetzen.“
Auch Politiker in verantwortlichen Positionen sollten nicht vergessen: Sowohl die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als auch das entsprechende deutsche Gesetz wurden von den zuständigen höchsten Gerichten für ungültig erklärt, da sie gegen Grundrechte verstießen.