Kein gläserner Zahlungsverkehr für Alle unter dem Vorwand Terrorismusbekämpfung

Datenschutzrheinmain/ Januar 11, 2017/ alle Beiträge, anonym zahlen / Bargeld sichern, EU-Datenschutz, Verbraucherdatenschutz/ 0Kommentare

Die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) hat sich in einer Stellungnahme vom 11.01.2017 gegen die Pläne der Europäischen Union gewandt, sämtliche Online-Finanztransaktionen nur noch nach Identifizierung der KontoinhaberInnen zuzulassen.

Nach den bekannt gewordenen Plänen der EU soll die Zahlung mit anonymen Prepaid-Karten am „Point of Sale“, also vor Ort im Geschäft, künftig nur noch bis maximal 150 € erlaubt sein, statt bisher 250 €. Dies ist in einer 5. Geldwäsche-Richtlinie vorgesehen, die von der EU-Kommission am 5. Juli 2016 vorgestellt und am 21. Dezember 2016 vom EU-Rat mit kleinen Änderungen bestätigt wurde. Begründet wird diese Initiative mit der Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung und Geldwäsche.

Damit wird eine nach Ansicht der DVD nicht akzeptable Rundumüberwachung unschuldiger und unverdächtiger Menschen unter dem Vorwand der Bekämpfung des Terrorismus weiter vorangetrieben. Der Vorsitzende der DVD, Frank Spaeing erklärte dazu: „Nach dem Beschluss der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten im Jahr 2015, nach dem Verbot anonymer SIM-Karten für die Mobilkommunikation und der geplanten massiven Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird mit der EU-Richtlinie die Ausleuchtung weiterer Aspekte unseres Alltagslebens vorangetrieben: Konsum und Zahlungsverkehr, welcher durch uns immer mehr digital und über das Internet erfolgt. Damit sind die Überwachungsbegehrlichkeiten noch nicht am Ende, wie wir aus Belgien wissen, wo die grenzüberschreitende Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nur noch zugelassen werden soll, nachdem man sich identifiziert hat. Politik, die meint, damit Terrorismus bekämpfen zu können, hat über dessen Ursachen wenig nachgedacht und ist blind für unsere Grundrechte“.

Der stv. Vorsitzende der DVD, Werner Hülsmann, ergänzt: „Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof klargemacht, dass eine verdachtslose Totalüberwachung der Menschen grundrechtswidrig ist. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind Wasser auf die Mühlen von Terroristen, die unsere freiheitliche Gesellschaft in ein immer autoritäreres Fahrwasser treiben. Erschreckend ist, dass sich viele Politiker nicht nur in Berlin, sondern auch in Brüssel hierbei instrumentalisieren lassen.“

Die DVD fordert den umgehenden Stopp der weiteren Gesetzgebung und eine auf Fakten basierende rationale öffentliche Diskussion über die möglichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung.

Eine umfassende Darstellung der Gesetzgebungspläne und eine verfassungsrechtliche Bewertung der 5. Geldwäsche-Richtlinie durch das Netzwerk Datenschutzexpertise finden Sie hier.

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