Videoüberwachung in Bäckerei-Filiale – Nachfragen lohnt und schafft Sensibilität
Einem Mitglied von dieDatenschützer Rhein Main fiel bei einem Besuch einer Bäckereifiliale in Bensheim auf, dass die Innenräume mittels Kameras überwacht werden. Blinkende LED’s an den Kameras ließen darauf schließen, dass diese während des Geschäftsbetriebs aktiv sind und so sämtliche Besucher der Filiale, die mit Bestuhlung auch einen Verzehr vor Ort anbietet, filmt und ggf. auch aufzeichnet. Auf die Videoüberwachung weist der Betrieb mit einem Schild an der Eingangstür hin.
Eine E-Mail an die Geschäftsleitung wurde von dieser nach einigen Tagen wie folgt beantwortet:
- Die Videoüberwachung ist nach aktuellem Stand nur nachts aktiviert (Einbruchsschutz, Vorgabe der Versicherung).
- Die Aufnahmen werden in der jeweiligen Folgenacht direkt wieder überschrieben.
- Einsichtberechtigt in die Aufnahmen ist lediglich die Geschäftsführung.
- Die blinkenden LED’s resultieren aus der Aktivität des Bewegungsmelder-Moduls der Kamera. Um weitere Irritationen der Gäste auszuschließen wurden diese nun deaktiviert, sobald die Kamera abgeschaltet ist.
Dieser Sachverhalt zeigt wieder einmal, dass durch berechtigtes Nachfragen bei den Verantwortlichen nicht nur unklare Sachverhalte aufgeklärt werden können sondern schafft bei den Verantwortlichen auch eine Sensibilität dafür, dass nicht alle Besucher jegliche Art der Überwachungsmaßnahmen hinzunehmen bereit sind.