Terroranschläge in Paris: „Ich trauere um die Toten. In Gedanken bin ich bei den Angehörigen. Aber Angst habe ich um Grund- und Bürgerrechte. Lassen wir die Terroristen nicht unsere Politik mitbestimmen. Gönnen wir ihnen diesen Sieg nicht.“
Datenschutzrheinmain/ November 14, 2015/ alle Beiträge, staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 2Kommentare
Unter der Überschrift „Damit die Terroristen nicht gewinnen„ hat John F. Nebel im Blog Metronaut an die Erklärung von ChaosComputerClub, Humanistischer Union, Republikanischetr Anwaltsverein und Digitaler Gesellschaft zu den Charlie Hebdo Anschlägen im Januar 2015 in Paris erinnert:
„Auch in Anbetracht von Anschlägen dürfen die Grundfesten der Demokratie niemals aufgegeben werden: Menschen- und Freiheitsrechte sind der Kern und das Wesen demokratischer Gesellschaften. Wer sie in Folge solcher Mordanschläge einschränkt, abbaut oder in ihr Gegenteil verkehrt, hilft indirekt denjenigen, die Anschläge verüben. Jede Reaktion, die Grundrechte und Freiheiten abbaut, ist eine Aufwertung des Terrors und der Folgen, die er mit sich bringt.„
Das muss auch heute und in den kommenden Tagen Maxime politischen Handelns bleiben.
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Verlässlich sind sie ja, die Herren von der Gewerkschaft der Polizei. Und fordern auch jetzt wieder mal wie Pawlowsche Hunde, die Speicherfrist bei der Vorratsdatenspeicherung auf mindestens 12 Monate auszudehnen. Das meldet die Rheinische Post in ihrer Online-Ausgabe http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/paris-gewerkschaft-der-polizei-fordert-bessere-vorratsdatenspeicherungs-moeglichkeiten-aid-1.5559847
Wer erbarmt sich dieser Herren und bietet Ihnen einen Bildungsurlaub (möglichst kostenlos) zu den Urteilen des BVerfG und des EuGH in Sachen #VDS an?
Unter der Überschrift schreibt die FAZ am 24. Nov. auf http://www.faz.net/aktuell/politik/terrorangst-in-europa/anschlaege-in-paris-nach-der-trauer-die-vorwuerfe-13929988.html#GEPC;s30: „In Frankreich wird scharfe Kritik an den Behörden laut. Die Attentäter von Paris waren lange bekannt. Und so mischt sich in die Trauerstimmung die Frage: Hätten die Anschläge verhindert werden können?“
Und dann wird ein Einzelfall geschildert: „In die Trauerstimmung in Frankreich mischt sich immer mehr auch die Frage: Hätten die Anschläge verhindert werden können? Die Ermittlungen haben zu Tage gefördert, wie nachlässig radikalisierte Franzosen überwacht wurden, obwohl ihr Gefahrenpotential bereits erkannt worden war. Besonders erschütternd ist der Fall des 28 Jahre alten Samy Amimour aus Drancy, der im Konzertsaal „Bataclan“ auf die Konzertbesucher geschossen hat. Amimour war bereits 2012 wegen „Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung“ angeklagt worden und musste sich eigentlich bis zur Eröffnung der Gerichtsverhandlung wöchentlich im Polizeirevier seines Wohnortes melden. Sein Pass war eingezogen worden, damit er nicht ins Ausland reisen konnte. Amimour gelang es trotzdem, 2013 unerkannt nach Syrien zu entkommen. Der damals zuständige Untersuchungsrichter Marc Trévidic schilderte jetzt der Zeitung „Le Figaro“, wie er nur durch einen Anruf im Polizeirevier erfahren habe, dass Amimour seit eineinhalb Monaten nicht seiner Meldepflicht nachgekommen war. Keiner der Polizeibeamten hatte die Initiative ergriffen, den Untersuchungsrichter darüber zu informieren, dass Amimour vermutlich untergetaucht war.“
Wenn Sicherheitsbehörden wirklich im Einzelfall so handeln, dann frage ich mich: Wofür brauchen sie die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikations- und Bewegungsdaten von uns allen?
Und ist nicht auch der Umgang mit den Gewalttätern des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) bei uns ein Beleg dafür, dass Polizei und Geheimdienste gegen Gewalttäter nachlässig ermitteln oder gar – so zumindest der „Verfassungs“schutz in Thürigen – Ermittlungen gar aktiv behindern?