(Kein) Datenschutz in der Klinik Weilheim – Bayerischer Datenschutzbeauftragter: Entsorgung von Patientenakten außerhalb des Krankenhauses ist regelmäßig unzulässig!

Datenschutzrheinmain/ Februar 21, 2015/ alle Beiträge, Gesundheitsdatenschutz/ 0Kommentare

Vor wenigen Tagen wurde bekannt,  dass im Münchner Stadtteil Neuperlach vier Säcke mit Röntgenbildern von Patienten der Klinik Weilheim  gefunden wurden. Die Röntgenbilder enthielten auch Namen und Geburtsdaten der betroffenen Patienten.

Dr. Thomas Petri, der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in einer Pressemitteilung vom 19.02.2015 zu diesem Vorfall Stellung genommen. Unter der Überschrift „Vorsicht beim Outsourcing – Entsorgung von Patientenakten außerhalb des Krankenhauses ist regelmäßig unzulässig!“ weist Dr. Thomas Petri auf die Rechtslage hin: „Das Bayerische Krankenhausgesetz  sieht besonders strenge Regelungen vor, um das Patientengeheimnis zu schützen. Bei der Verarbeitung von Patientendaten darf sich ein Krankenhaus regelmäßig nicht anderer Stellen außerhalb des Krankenhauses bedienen. Das betrifft auch die Vernichtung bzw. Entsorgung von Patientendaten. Entsorgungsaufträge an Dritte sind damit im Regelfall tabu. Ein solches Outsourcing kann auch gegen die ärztliche Schweigepflicht (§ 203 StGB) verstoßen. Dieser Vorfall zeigt wieder einmal die Brisanz des Einsatzes externer Dienstleister im Krankenhausbereich… „

Dem ist nichts hinzu zu fügen.

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