Kfz-Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung ?
In der Frankfurter Rundschau vom 31.01.2015 ist ein Artikel mit dem Titel ‚Die fleißigen Verkehrsregler‘ zu lesen.
Dieser FR-Artikel befasst sich mit mehreren unterschiedlichen Verkehrsrechtsfragen.
Eines der Themen ist die LKW-Maut. Insbesondere geht es hierbei um die Forderung, die Maut-Daten den Kriminalermittlern zur Verfügung zu stellen. Ihnen wird es mit großer Wahrscheinlichkeit nicht nur um LKW-Maut-Daten gehen, sondern dann auch um die PKW-Maut-Daten. Diese zu erhalten und auszuwerten geschieht mit der Begründung der Verbrechensbekämpfung. Es ist scheinbar plausibel und berechtigt damit die Möglichkeit zu haben Verbrechen aufzuklären. Das Argument, die Daten sind doch vorhanden, man braucht sie nur zur Verbrechensbekämpfung verwenden, wird gerne verwendet.
Der Gesetzgeber hat bei der Einführung der LKW-Maut die Zweckbestimmung eindeutig geregelt. Jahre später will man nun die Maut-Daten nicht nur zu Abrechnungszwecken nutzen.
Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das automatische erfassen, sowie das Speichern von Kfz-Kennzeichen nach dem deutschen Recht der informationellen Selbstbestimmung unvereinbar ist.
Aufgrund eines Einzelfalls einer kriminellen Handlung will man nun die Überwachung von Bürgern zum Regelfall machen. Es handelt sich darum, dass ein Autobahnfahrer über mehrere Jahre, 2008-2013, auf LKW’s geschossen hatte.
Die Frage, ob die Überwachung von Bürgern durch die Mautdaten-Auswertung angemessen ist, wird nicht gestellt.
Wehret den Anfängen.
Es wird zu einer Schraube, die fast unendlich weiter gedreht werden kann. Meistens mit derselben Begründung.
Die Folgen und Konsequenzen wären fatal. Wenn man die Überwachungsschraube weiter und weiter dreht, läßt sie sich schwer zurückdrehen oder gar nicht mehr.
Lediglich zwei Beispiele sollen genannt werden:
– Die Überwachung durch NSA und Co. Zu diesem Skandal gab es viele Nachrichten. Mit der Auslieferung von sensiblen Daten und durch Preisgabe von Bürgerrechten, haben mehrere Bundesregierungen willfährig gehandelt. In dem Sie diese Daten an „befreundete“ Dienste weiter gegeben hatte.
– Die Verbreitung von Videokontrollen. An und in Banken und Juweliergeschäften. Im öffentlichen Raum, und von privat, an ihren Grundstücksgrenzen.
Die Mautdaten zu verwerten birgt die Gefahr, dass die Bürger unter Generalverdacht gestellt werden, Straftaten zu begehen. Die andere Gefahr ist, die Überwachung der Bürger wird ausgebaut und die Datensammelwut geht immer weiter. Dazu kommt, dass aufgrund der Mautdaten über die Autofahrer ein genaues Bewegungsprofil ihrer Autofahrten entsteht.
Ist es dann zu einem späteren Zeitpunkt „richtig“, angemessen und erforderlich ein ‚Stoppschild‘ gegen das Daten sammeln aufzustellen? Diese Option gibt es dann nicht mehr. Kann man sich gegen das ‚Totschlagargument‘, die Daten sind notwendig zur Verbrechensbekämpfung, erwehren?
Nur theoretisch gibt es eine Schlussfolgerung, gegen die Datensammelwut. Die LKW-Maut wieder abzuschaffen. Aber das Gegenteil ist der Fall. Die Maut soll ausgebaut und erweitert werden.
Die Absicht, die Maut-Daten für Ermittlungen zuzulassen, muss verhindert werden.