WARNUNG: Neue Regelungen für Versicherte ohne eCard!

Datenschutzrheinmain/ Januar 13, 2015/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 34Kommentare

Aus dem Büro der Bundestagsabgeordneten Kathrin Vogler, Fraktion DIE LINKE, erreiche uns eine wie oben betitelte Nachricht. Wir geben sie hier im Wortlaut ohne jegliche Kommentierung zur Kenntnis.

„Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung erhöhen Druck auf Versicherte ohne eCard

Nur noch im Ausnahmefall, nämlich zur Überbrückung von Übergangszeiten, bis Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte erhalten, sollen Krankenkassen zukünftig Anspruchsnachweise auf Papier ausstellen!

Dies steht so in der neuesten Fassung des Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä), der in den letzten Tagen klammheimlich geändert wurde. Darum ist es nun unklar, wie Arztbesuche ohne eCard wahrgenommen werden können, ohne dass die Patientinnen und Patienten Privatrechnungen erhalten.
Wer zukünftig ohne elektronische Gesundheitskarte zum Arzt gehen will, dem würde ich zumindest empfehlen, bis zur Klärung der gültigen Regelungen unbedingt im Vorfeld eines Arztbesuchs bei der Krankenkasse anzurufen und zu prüfen, dass diese bereit ist, eine solche Anspruchsbescheinigung – am besten vorher – zuzuschicken.

Im Einzelnen:
Bislang konnten die eCard-SkeptikerInnen bei der ärztlichen Behandlung einen „papiergebundenen Anspruchsnachweis“ ihrer Krankenkasse anstelle einer elektroni­schen Gesundheitskarte vorlegen. Geregelt war dies im Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä), insbesondere in § 19, Abs. 3 sowie in Anlage 4a.
Dies sollte zwar nur im Einzelfall geschehen und wurde von den einzelnen Kranken­kassen unterschiedlich gehandhabt: Viele Versicherte bekamen eine solche Beschei­nigung nur für einen einzigen Tag bzw. für einen einzigen Arztbesuch, manche sogar nur im Nachhinein, andere wiederum mit vier Wochen Gültigkeit.
Auf diese Weise konnten jedenfalls ärztliche Leistungen zu Lasten der Krankenkasse abgerechnet werden, auch wenn keine eCard vorgelegt wurde. Noch am 5. Dezember 2014 hat die Bundesregierung die Gültigkeit dieser Regelung auf Nachfrage schriftlich bestätigt.

Seit wenigen Tagen scheint eine außerordentliche Änderung des Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) durch die Vertragspartner (GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung KBV) vorgenommen worden zu sein: Seit einigen Tagen findet sich auf der Homepage der KBV beim Download des BMV-Ä (mit Gültigkeitsangabe 1. Januar 2015) in § 19 Absatz 2 die Formulierung, dass dieser Anspruchsnachweis nur noch im „Ausnahmefall“ zur Überbrückung von Übergangszeiten ausgestellt werden dürfte, bis die Versicherten eine elektronische Gesundheitskarte erhalten. Der ehemalige Absatz 3 ist stattdessen gestrichen.
BMV-Ä, § 19 – Elektronische Gesundheitskarte
(2) Die Krankenkasse darf einen Anspruchsnachweis nach Satz 1 nur im Ausnahmefall zur Überbrückung von Übergangszeiten bis der Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte erhält, ausstellen. Der Anspruchsnachweis ist entsprechend zu befristen.

Einige gesetzlich Versicherte berichten zwar, dass sie auch nach dieser Änderung des BMV-Ä immer noch papiergebundene Ausweise von ihrer Krankenkasse problemlos ausgestellt bekommen haben. Doch könnte dies zukünftig problematischer werden, wenn der bei der KBV eingestellte BMV-Ä rechtens sein sollte.

Fazit:
Wer ohne elektronische Gesundheitskarte zum Arzt oder zur Ärztin gehen will, täte momentan wahrscheinlich gut daran, schon im Vorfeld eines Arztbesuchs bei seiner Krankenkasse anzurufen und zu prüfen, dass die Krankenkasse eine Bescheinigung der Anspruchsberechtigung ausstellt und diese am besten vorher zuschickt oder -faxt. Darüber hinaus muss die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgt werden.
Zudem besteht bei Rechtsgültigkeit dieser Änderung des BMV-Ä die Gefahr, dass Ärztinnen und Ärzte wegen des für sie größeren Verwaltungsaufwands eine Behandlung zu Lasten der Krankenkasse unter Verweis auf die Neufassung des BMV-Ä ablehnen könnten. Einige Patientinnen und Patienten berichteten bereits, dass ihre Behandlung trotz Vorlage eines papiergebundenen Anspruchsnachweises abgelehnt wurde, da ohne eCard angeblich eine Abrechnung über die Software nicht möglich sei oder aber weil die manuelle Übertragung der Versichertennummer zu viel Arbeit darstelle. Dies ist gewiss auch vom Einzelfall und dem persönlichen Verhältnis zu den behandelnden Ärztinnen und Ärzten abhängig.
Eine Verweigerung der Behandlung mit Verweis auf den neuen BMV-Ä scheint mir zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht zulässig, da die Ärztinnen und Ärzte gar nicht überprüfen können, ob der in § 19 Absatz 2 BMV-Ä beschriebene Ausnahmefall zutrifft oder nicht. Es könnte durchaus sein, dass die Patientin oder der Patient am Behandlungstag bereits eine eCard bei der Krankenkasse beantragt hat, diese aber noch nicht zugestellt worden ist. Genau dann müsste nämlich die im neugefassten § 19 Abs. 2 BMV-Ä beschriebene Ausnahmefallregelung greifen.

S. Dierke, 13. Januar 2013

Siegfried Dierke (MPH)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Abgeordnetenbüro Kathrin Vogler MdB
Deutscher Bundestag
Fraktion DIE LINKE.“

34 Kommentare

  1. hier hab ich mal einen screenshot, der verschiedenen Versionen des BMV-Ä:
    http://fs2.directupload.net/images/150113/azd843pa.jpg
    In der 2.Fassung vom 05.01.2014 wurde das mit den „vier Wochen“ eingefügt. Danach gab es wohl vermutlich Probleme, da einige KK schon für das ganze erste Quartal 2015 einen Anspruchsnachweis ausgestellt hatten, weshalb dann die akuelle Fassung vom 08.01.2015 im Netz geändert wurde (die „vier Wochen“ wurden wieder gestrichen).
    Fraglich ist aber weiterhin, welche Fassung aktuell gültig ist. Denn das Inkraft-treten ist in allen Versionen auf 01.01.2015 datiert. Also ist es doch im Prinzip nicht möglich, dass eine Fassung nach dem Inkraft-treten geändert wird, rückwirkend zum 01.01.2015. Demnach müsste doch eigentlich die Fassung, die am 01.01.2015 vorhanden war gelten. Kann das mal jemand in Erfahrung bringen ?

  2. Mal eine Verständnisfrage:

    Hier ist vom Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) die Rede. Zum papiergebundenen Ersatzverfahrens gibt es aber doch eine klare gesetzliche Regelung im SGB. Es müsste doch „unzulässig bis nichtig“ sein, in Verträgen (denn ein solcher ist der BMV-Ä nach meiner Auffassung) eine gesetzliche Regelung einzuschränken, oder?

  3. Keine e Card = keine Leistung oder Privatrechnung aber trotzdem weiterhin Beiträge per Lohn abführen, ist sowas rechtend?

    Meine liebe AOK Plus reagiert bis heute nicht auf meine Anfragen bezüglich papiergebunden Nachweis, die sitzen das einfach aus.

    1. Hallo Dev,

      Aussitzen – ich sehe das genau so.
      TK antwortet auf meine Schreiben zur Problematik mit der eGK auch seit zwei Monaten nicht. Allerdings erhielt ich bislang ohne Murren vier (auf den konkreten Termin) datierte Einzelfallbestätigungen.

      Bei etwaiger zukünftiger Verweigerung, diese Bescheinigungen auszustellen, wird das Thema im Hinblick auf die Beitragszahlung wohl einen Besuch beim Anwalt nach sich ziehen (müssen).

      Grüße cpt p

      1. Sie haben vollkommen Recht – ein Anwaltsbesuch wird unweigerlich folgen MÜSSEN.
        Wo bezahlt man für etwas, was man nicht bekommt? Und das unter Zwang?

        Hoffentlich bleiben die Gegner der eGK standhaft – und der Rest der Bürger informiert sich endlich darüber, dass es bei dieser K-Karte hintergründig NICHT um das BILD und den „Missbrauch“ (wie oft gab es im Vorfeld eigentlich Missbrauch mit der Versichertenkarte?) geht, sondern um ein
        Netzwerk von Datenspeicherung – der vollkommen gläserne Mensch lässt grüßen, und das Arztgeheimnis gehört dann der Vergangenheit an —- und schließt sich dem Widerstand gegen diesen Datenmissbrauch (der so sicher ist wie das Amen in der Kirche) an.

        1. Noch eine Anmerkung zum Thema Missbrauch:
          Wenn die Politik dieses Thema ernsthaft ehrlich angehen würde, wäre zuerst ein Vorgehen gegen die Pharma-Industrie und deren überhöhte Medikamentenpreise vonnöten, siehe auch SPON-Artikel vom 23.09.2014 hierzu:

          http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/arzneiverordnungsreport-2014-deutsche-medikamente-sind-zu-teuer-a-993161.html

          Wie man sieht, ist das Einsparpotential erheblich. Wie gesagt, wenn man es ernst meinen würde…

  4. Nun werden meine Befürchtungen doch wahr… Danke trotzdem für diese – wenn auch negative – Information. LG

  5. Mir scheint allmählich, die Spielregeln zur eGK würden etwa so verhandelt wie TTIP; also nach der Prämisse: die Betroffenen geht dies alles einen Scheiß an.
    Ich selbst habe vergangene Woche mit einer datierten Einzelfallbescheinigung der TK einen Arztbesuch ohne Probleme absolviert und besitze noch zwei datierte Bescheinigungen für diese und die kommende Woche; meine Frau nimmt damit morgen einen Termin beim Zahnarzt vor.
    Allerdings fürchte ich, dass dies dann das Ende der Verweigerungsstange sein wird.
    Ein befreundeter, und ausgewiesen höchst kompetenter, IT-Fachmann beurteilte bereits vergangenes Jahr diese eGK-Telematik-Struktur sinngemäß so: in etwa so sicher wie ein WIN 95 im heutigen Internet.
    Zugegebenermaßen bin ich nach Lektüre der o.g. Mitteilung reichlich ratlos. Aber vielleicht sieht ja jemand im Forum Licht am Tunnelausgang?

    Grüße cpt p

  6. Hallo Zusammen,

    ich kann von guten Erfahrungen mit der Barmer berichten.
    Die Barmer stellte mir innerhalb von zwei Tagen einen „Versicherungsnachweis auf Papier“ aus und zwar wie von mir gefordert für das Q1/2015. Die Anforderung ging ohne Probleme per Kontaktformular auf der Homepage. Heute habe ich dann gesehen, dass der Versicherungsnachweis ohne zeitliche Einschränkung im Kundenportal zur Download bereitsteht.

    Also es geht schon, die KK müssen nur wollen.

    Bin gespannt auf meinen ersten Arztbesuch mit diesen Bescheinigungen.

    1. Hi
      Hat schon jemand eine Ersatzbescheinigung bekommen, die nicht für ein Quartal, sondern für ein ganzes Jahr gültig ist oder gar solange gilt, wie man Mitglied der Krankenkasse ist?

      1. Ich habe soetwas in der Art von meiner AOK bekommen. Bei mir steht unter „Versicherungszeitraum“ „Von Mai 2000 bis laufend“.
        Nun rief mich aber die Ärztin an, und sagte, sie hätte ja volles Verständnis für mich, aber sie würde gezwungen werden, die eGK bei sich in der Praxis einzulesen, um mit meiner Kasse abrechnen zu können, darauf würde die Kassenärztliche Verrechnungsstelle beharren. Ich habe mich jetzt mit der Ärztin geeinigt, dass wir abwarten, was am Quartalsende bei der Abrechnung wirklich passiert, und dann muss man irgendwie reagieren. Kampflos gebe ich nicht auf. Wenn der Druck und das willkürliche „Gesetz“ jetzt wirklich mehr zählt, als ds Recht und das Argument, kann ich auch gleich jede Hoffnung fahren lassen, dass wir noch in einer Demokratie leben.
        Ich habe ja immer über Verschwörungtheorien gelacht, aber das hier gleicht inzwischen „Babylon“.

  7. Es besteht auch weiterhin Hoffnung…

    ALLE Schikanen betr. EGK verstoßen gegen die §§ 13 – 17 SGB I.

    Dort sind die Pflichten ALLER Sozialträger geregelt, egal ob Krankenkassen, Jobcenter, Rententräger, Sozialamt usw. (Von wegen Bescheinigungen nur für einen Tag ausstellen oder einfach schweigen = Klagegrund, weil ein eindeutiger Gesetzesverstoß vorliegt – bitte prüfen, was für jeden zutrifft.

    Ansonsten kann immer noch 2 Dinge hingewiesen werden:
    1. auf § 291 b Gesellschaft für Telematik Dort heißt es:
    (1) Im Rahmen der Aufgaben nach § 291a Abs. 7 Satz 2 hat die Gesellschaft für Telematik
    1. die technischen Vorgaben einschließlich eines Sicherheitskonzepts zu erstellen,
    2. Inhalt und Struktur der Datensätze für deren Bereitstellung und Nutzung festzulegen, sowie die notwendigen Test- und Zertifizierungsmaßnahmen sicherzustellen. Sie hat die INTERESSEN VON PATIENTINNEN UND PATIENTEN zu wahren und die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen…. (DAS kann sie nämlich bis heute nicht !!!)
    2. Dies kommt im aktuellen Urteil des BSG vom Nov. 2014 klar zum Ausdruck. Hier ein Auszug dazu aus meinem Schreiben an die KK:
    „Die Datensicherheit der eGK bzw. der gesamten Telematikinfrastruktur konnte lt. aktuellen Urteil des BSG nicht geprüft werden, da sich diese noch im Teststadium befindet. Inwiefern die Technik wirklich sicher ist, wurde in den Verfahren also gar nicht durch Expertengutachten untersucht. (Daher konnte auch keine fundierte Interessenabwägung vorgenommen werden.)

    Das BSG hat also ausdrücklich KEIN Qualitätssiegel für die datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Telematikinfrastruktur vergeben.

    Diese datenschutzrechtliche Unbedenklichkeit der Telematik-Infrastruktur ist aber Voraussetzung für die Einführung de eGK !!! (Außerdem ergibt sich daraus noch ein Verstoß gegen ein Urteil des BverfG – siehe den vollen Wortlaut meines Briefes)

    Der volle Wortlauf findet sich auf der Seite von Gert Flegelskamp unter: http://www.flegel-g.de Dort auf der Startseite links. „Was ist so schlimm an der eGK?“ anklicken.

    So ich hoffe, ich konnte etwas zur Aufklärung beitragen.

    Susi

    1. Vielen Dank. Mir haben sie sehr weitergeholfen und wieder Mut gemacht. Ich habe das Sozialgesetzbuch bisher noch nie gebraucht. Hoffentlich werden Leute wie Sie nicht bald als „Volksverführer“ dingfest gemacht und ausgeschaltet.

  8. schön und gut …Ich habe den anderen Weg vorgezogen, denn die Familie wollte nicht mehr… und die Bilder geladen…jetzt muß man die Verfahren aussitzen, denn trotz neuer 10 st. Nummer mit Anfangsbuchstaben dauert es…und dauert (7 Tg. Online Anmeldung 6 Wo. für neue eGK, Fax mit Einzelnachweis erst wieder nach Bildbestätigung v. Zentralstelle…dazwischen nur privat)…die Kassen sind derweil überfüllt und im Chaos und sauer auf den Minister und lassen es die Mitglieder spüren…denn diese stürmen die Schalter…das hat man nun von solchen kurzsichtigen Amokläufen eines Herrn Gröhe…
    aber noch andere Frage: ist Kathrin Vogler, MDB LINKE evtl. reingelegt worden ?
    Wohin ist der Ursprungstext aus ihrem Statement v. 4.12.14 verschwunden…Links gehen nun ins Leere …und wo steht hier noch evtl. dieser Text mit Weisung der Bundesregierung ???
    Sind wir auch nur Spielball in einem viel größeren Match ???
    grübel…grübel…und schönen Abend

  9. Die Techniker Krankenkasse (TK) gilt im Allgemeinen als eher harter Brocken. Allerdings kann man auf der Webseite (nach Anmeldung) eine Versicherungsbescheinigung anfordern auf der Name, Adrese, Versicherungsnummer, Tag seit dem der Versicherungsstatus besteht und das Ausstellungsdatum steht.

    Es steht kein Gültigkeitdatum drauf weshalb ich davon ausgehen würde, dass diese Bescheinigung für das gesamte Quartal gilt.

    Erfüllt eine solche Bescheinigung den Anforderungen des papiergebundenen Ersatzverfahrens?
    Tschüss Hedwig.

  10. hallo Mitstreiter
    gerade interessante Details gefunden. weiss nicht genau ob das neu ist, aber auf jeden Fall für die Praxis gut:
    http://www.kbv.de/html/6505.php

    außerdem interessant, die Umfragen zur egk vom 24.07.2014 unter „egk“, Seite 34
    http://www.kbv.de/media/sp/MHH_Studie_2014_Bericht_24072014.pdf
    ich hab noch keine egk und muss die Tage zum Arzt und werde berichten was für abstruse Ausreden diesesmal kommen. ich lass mir dass dann vorher evtl. nochmal von der KK bestätigen und den Nachweis dorthin faxen.Und werde dann eben zur not bis Ende des Quartals dann ein Foto schicken, aber das ist ja noch ne weile … Ich bin leider auf Medikamente und Ärzte angewiesen. Auf jeden Fall muss man, also WIR, dran bleiben und wo es nur geht nerven, damit sich evtl. was ändert!!!

    1. Super, habe mal die Punkte zum Ersatzverfahren geöffnet und dann die Webseite ausgedruckt, um sie dann in der Praxis vorzulegen. Bisher fühle ich mich so, dass ich demnächst keinen Bedarf habe, aber mir wird schon ganz Bange wenn ich an den Moment denke wenn’s dann mal soweit ist.

      Hatte im letzten Jahr schon mächtig Stress beim Orthopäden obwohl die Behandlung über die Berufsgenossenschaft abgerechnet wurde.
      Tschüss Hedwig

      1. Hi Hedwig,

        mal nicht unbedingt bange sein. Das Ersatzverfahren ist gesetzlich zementiert und „funktioniert“.
        Ob es eine Einzelfallbestätigung mit Datum des Behandlungstermins ist, oder ob es sich um eine Quartalsbescheinigung handelt, ist unerheblich.
        Meine Frau und ich hatten seit Beginn des Jahres drei verschiedene Behandlungstermine wahrgenommen, darunter „sogar“ einen Zahnarzttermin; wir wurden behandelt, als hätten wir das „Kärtchen“ vorgelegt.
        Das mag nicht in jeder Praxis in dieser Form funktionieren; vielleicht hängt es auch damit zusammen, dass wir in den besagten Praxen seit anno Schnee bekannt sind.
        Aber: ein freundliches -ich habe das Kärtchen noch nicht erhalten- auf die Frage -haben Sie Ihr Kärtchen vergessen?- nimmt augenblicklich viel Druck aus dem Kessel.
        Dennoch wissen wir nicht, was dieser Amokläufer Gröhe noch so drauf hat. Ich tippe, er wird alles durchzusetzen versuchen, was den Rest der sich nicht wehren könnenden Bevölkerung die letzte Privatsphäre nimmt und -in diesem Fall- der IT-Industrie den maximalen Profit sichert.
        Wir zahlen das alles. – Gute Nacht – cpt p

  11. Hi Leute

    Mal ehrlich . . . Das Thema ist durch, oder? Die paar Tausend „Querulanten“ werden nichts mehr daran ändern, die Karte wird nicht mehr zurück genommen werden. Dafür haben sie schon viel zu viele. Die die sich weiter dagegen wehren, werden immer mehr schikaniert und dazu erpresst werden. Woher ich das weiss ? Das kann ich euch sagen . . .

    Und zwar wollte mich mein Arzt in so ein DMP – Programm haben, ich weigerte mich und er sagte zu mir wortwörtlich “ Wenn sie das jetzt nicht unterschreiben werde ich persönlich dafür sorgen das sie keine Medizinische Versorgung mehr bekommen „, nun ich habe mich weiter geweigert und so kam es das ich bis heute keine Ärztliche Versorgung mehr bekomme. Verweigert wird mir nix, allerdings bekomme ich keine Diagnose = keine Behandlung, oder es wird nichts „gefunden“ oder einfach gesagt „das ist nix“ oder ich bekomme Medikamente die absichtlich alles verschlimmert . . . Und das wechseln des Arztes bringt auch nichts, da ich wohl schon in einer vernetzten Datei als „Querlant“ oder anderes angetragen bin . . .Das ist meine bittere Wahrheit und kein spinnertes BlaBla und dies bezieht sich auf niedergelassene Ärzte wie auch alle Krankenhäuser. Bin praktisch ausgeschlossen worden und man/ich kann da garnichts gegen tun . . . Was ich alles versucht habe und was mir alles so passiert ist würde hier den Rahmen sprengen.

    Außerdem denke ich das wohl schon jeder in der Vernetzung gelandet ist, es geht ja nicht um die Karte, sondern das alle Daten von allen Deutschen vernetzt werden und das kann man auch ohne Karte machen. Die Karte braucht man nur um beim Arztbesuch alles für jeden einzelnen automatisch abrufen zu können. Sicher wird das auch per Hand möglich sein. Ist allerdings zeitlich aufwändiger.

    Also, denkt dran . . .

    Smitty

  12. Hallo Smitty,

    schreibt da etwa jemand von einer KK? Kommt ihr nicht mehr hinterher mit dem Austellen papiergebundener Nachweise? :-D

    Oder ist da jemand Paranoid und spinnt irgendwelche Verschwörungstheorien zusammen?! Solch eine blödsinnige Verschwörungstheorie „Die Ärzte haben sich gegen mich verschworen“ habe ich lange nicht mehr gelesen *lach*. Ich nutze schon seit über einem Jahr den papiergebunden Nachweis und wurde behandelt wie bisher und habe auch alle nötigen Medikamente verschrieben bekommen.

    Ich kann jedem nur raten diesen Nazigesetzen nicht folge zu leiseten und die eGK strikt abzulehnen.
    Wehret den Anfängen! Jeder, der die eGK nicht ablehnt und auf den papiergebundenen Nachweis nicht umsteigt – ja man kann auch nachträglich umsteigen! – braucht sich später nicht wundern, warum er diesen oder jenen Job nicht erhalten hat. Mithilfe der eGK wird jeder Arbeitgeber auf legalem Wege (gegen entsprechende Gebühr natürlich) die elektronische Krankenakte von Bewerbern abrufen können. Ich wünsche allen eGK Nutzern viel Spaß – in der Zukunft ;-)

    Der Paul

    1. Hallo Paul,

      das Job-Argument ist ja schon recht interessant; ich setze noch was drauf:
      All jene, allen voran Herr Gröhe, klinken sich mit ihren finanziellen Mitteln, die vom gemeinen Steuerzahler erbracht werden, aus dem zu überwachenden Kreis mittels privater Krankenversicherung aus. All jene, die lauthals nach der Solidargemeinschaft schreien, stehen außerhalb.

      Einen schönen Tag noch
      cpt p

      1. Exakt so sehe ich das auch. Wenn es den Damen und Herren Abgeordneten mit der Solidargemeinschaft so wichtig wäre, könnte sie sich doch bei der GKV freiwillig versichern! Und falls das stimmt, was man mir schon oft erzählt hat (es wäre als Beamter wirtschaftlich sehr ungünstig, freiwillig in der GKV statt der PKV versichert zu sein), hätten sie es doch in der Hand, daran was zu ändern! Im übrigen könnte man mit „Gemeinwohl vor Eigennutz“ und „Abwehr vor Terrorgefahr“ auch noch das Beichtgeheimnis abschaffen (wir können es auch „freiwillig in die Kircheninfrastruktur hochladen“ nennen).

  13. Hi Paul

    1.bin nicht von einer KK
    2. ja, das hätte ich früher vielleicht auch gedacht was du da geschrieben hast,
    allerdings haben die Ärzte mich eines anderen belehrt und das schöne an der Verfahrensweise
    ist, das es einem KEINER glaubt „was für ein Spinner“ und solche Sprüche habe ich schon öfter gehört, Ärzte sind doch alles gut-menschen und tun niemanden was, die wollen doch nur helfen usw. aber das ändert leider nichts an meiner tatsächlichen Lage. Wenn es möglich wäre könntest du ja mal mit meiner Karte einen Arztbesuch absolvieren und dich wundern was dir passieren würde . . .

    Viele Menschen denken ja wohl “ was ich mir nicht vorstellen kann, das gibt es nicht“ also muß derjenige spinnen. Ich hoffe das du nicht eines Tages in solch eine Situation kommst, oder vielleicht doch? Wirst dann auch als „Spinner“ tituliert und wirst dich nicht gut dabei fühlen…

    Smitty

  14. Hallo
    Ich frage mich/euch nun ernsthaft wie ich meinen „Fall“ belegen könnte, damit man mir glauben schenkt? Wenn ihr einen Vorschlag für eine Art „ Glaubwürdigkeitsnachweis „ habt, der euch überzeugen könnte, das es so ist wie ich schreibe so sagt es .

    Hab mich auch an meine KK gewandt wegen des Verhaltens eines Arztes. Die haben dann in meiner Gegenwart den Arzt angerufen. Als das Gespräch beendet war fragte ich den Sachbearbeiter was der Arzt denn gesagt hätte? Das Resultat war das der Sachbearbeiter die Arme verschränkte und mich grinsend ansah und kein Wort gesagt hat. Da konnte ich dann machen was ich wollte, er sass nur da und grinste . . . Bis ich dann entnervt ging. Wie soll man sowas „belegen“? Wenn ich zum Arzt gehe steht meist eine Spechstundenhilfe im Zimmer ( als Zeugin? ) , leider habe ich niemanden der mich begleiten könnte. Aber was würde das auch schon bringen? Da würde Wort gegen Wort stehen und wem würde man eher glauben? Einem Arzt oder einem Patienten?

    Wirklich Angst habe ich, wenn ich mal was schlimmes bekommen würde, sowas was man vielleicht Operieren müßte. Ich hätte Angst das die absichtlich einen „Fehler“ machen könnten/würden.

    Ich könnte noch von viel mehr solcher Schikanen berichten, auch wesentlich schlimmere, aus Arztpraxen oder auch Krankenhäuser, da würden sich euch die Nackenhaare aufstellen.

    So muß ich halt immer sehen, das ich mir selber helfe. Mit freiverkäuflichen Medikamenten oder Hausmitteln, aber das ist nicht immer leicht. Zum Glück ging es bis heute einigermaßen . . .

    Ich möchte nochmals betonen, das ich das hier jetzt nicht schreibe um euch Angst zu machen und ihr die E-Card beantragt, denn meine „Vernetzung“ hat schon vor Jahren stattgefunden – Ich für mich habe nur eingesehen das „wir“ verloren haben, weil die Masse die E-Card angenommen hat und die “paar Tausend oder auch Millionen“ die noch selbst denken können und wollen, die die Hintergründe sehen und begreifen, wieder mal von der Masse des „ Volks-Vieh`s „ überrollt werden.

    Ich versichere nochmals das ich die E-Card vehement ablehne und in keinerlei Verbindung mit einer KK oder andere Befürwortern dieser stehe.

    Grüße

    Smitty

  15. Guten Morgen zusammen,

    zunächst einmal drei Punkte, die die eGK überhaupt nicht gut aussehen lassen:

    1. in irgend einem Beitrag, den ich leider nicht mehr lokalisieren kann, war zu lesen, dass Informatiker und IT-Leute scharenweise dem Unternehmen Gematik, welches die Daten-Infrastruktur für die eGK bauen soll, weglaufen. Diese Mitarbeiter gelangten lt. diesem Bericht offensichtlich zu der Erkenntnis, dass die notwendige und geforderte Datensicherheit nicht zu realisieren ist.

    2. ZDF – Frontal 21 – gestern, 20.01.2015 – Beitrag zur eGK
    kann sicher über Mediathek noch geschaut werden

    3. http://initiative-patientendaten.de/?author=5

    Vor diesem Hintergrund ist möglicherweise davon auszugehen, zumindest aber zu hoffen, dass die eGK als Gesamtprojekt floppt und künftig lediglich eine Versichertenkarte alten Musters darstellt, nun eben halt mit Foto.
    Aber: die Hoffnung stirbt eben zuletzt.

    Noch ein Hinweis zur TK:
    Wir erhielten in diesem Jahr insgesamt fünf „datierte“ Einzelfallbestätigungen im Vorfeld der jeweiligen Arztbesuche. Diese hatten wir jeweils per Mail angefordert und ein paar Tage danach per Post erhalten.
    Auf die letzte Anforderung kam allerdings per Mail der Hinweis, dass diese Bescheinigungen künftig nur noch im Nachhinein ausgestellt werden könnten. – Der Stress wird also bewusst weitergegeben.

    Schönen Gruß
    cpt p

  16. Guten Abend zusammen,

    wie ich in einem Kommentar weiter oben bereits ausgeführt hatte, fängt nun auch unsere TK an zu zicken.
    Mal wird die Einzelfallbescheinigung zeitnah im Vorfeld der geplanten Behandlung ausgestellt, mal eben nicht. Dies ist offensichtlich stark vom jeweiligen Sachbearbeiter abhängig; eine Quartalsbescheinigung wird ohnehin verweigert. – Schriftverkehr ebenso.
    Da sich meine Frau nun einer länger andauernde Zahnbehandlung unterziehen muss, die durchaus weit in das laufende Jahr reichen kann, gibt es logischerweise bei jedem Besuch Stress mit dem Einzelnachweis, da dieser eben mal beim Besuch vorliegt, dann mal von der KK zum Arzt gefaxt wird, oder aber nachgereicht werden muss.

    Hierzu folgende Überlegung:
    Gegenwärtig handelt es sich bei der eGK lediglich um eine ziemlich dämliche (Weiter)-Entwicklung der alten Versichertenkarte, eben halt mit Foto. Sie kann bis heute auch nicht mehr als die alte Karte. Und alles, was sie irgendwann und nach und nach mehr können soll, kann nur vom jeweiligen Inhaber erlaubt werden. Der krasseste Zusatzdienst ist ja wohl die Speicherung der gesamten Gesundheits- bzw. Krankenakte auf irgend einem Server auf Wolke sowieso.
    Die sorgfältige Lektüre der gesamten Möglichkeiten, die diese Karte einmal erhalten soll, können so, wie wir es verstanden haben, nur durch Eingabe der persönlichen PIN in Verbindung mit einem Arzt und dessen Arzt-Ausweis aktiviert werden. – Ich bin mir bewusst, dass dies lediglich eine vereinfachte Darstellung der Sachlage sein kann.
    Frage: was spricht dagegen, die eGK zu nehmen, sie ausnahmslos als „stressfreien“ Versicherungsnachweis zu gebrauchen, und Herrn Gröhe und seiner gesponserten IT-Industrie diesen Schwachsinn einfach auf die Füße fallen zu lassen?

    Und wenn jetzt jemand kommt und mir bescheinigt, dass meine Interpretation der Gemengelage naiv daherkommt, und es mir verständlich begründet, bin ich echt nicht beleidigt!

    Allen einen schönen Abend
    cpt p

    1. Hi cpt p,

      nach meiner Info gibt es zu jeder egK dann auch den Nachschlüssel, der irgendwo bei einer Firma gespeichert ist, so für Notfälle, oder wenn mal die Karte verloren geht. Sonst wären ja auch die Daten nicht mehr zu erreichen. (War vor ein oder zwei Wochen Thema auf der AKV-eCard Liste.)

      Mal was anderes: wenn die uns jetzt mit Einzelfallnachweisen etc. Stress machen wollen, können wir nicht mal Herrn Minister und die KVs, vor allem die unwilligen, mit Anträgen für diese Nachweise „fluten“. Nach dem Motto: für jeden Tag des kommenden Quartals bitte einen Papiernachweis? Per Anruf bei der Hotline, per Online-Formular …

      Vielleicht gibt es ja weitere Ideen für kreativen Widerstand, am besten mit viel Publicity verknüpft.?

      Das Ding ist noch lange nicht durch ….

      AX

    2. Na ja, z. B. u. a. hier:

      http://www.ocmts.de/egk/xmlcontainer/

      Reicht das?

      Gruss

  17. Hi AX,

    meines Wissens geht es bei dieser Nachschlüssel-Geschichte um zwei unterschiedliche Verfahren:

    1. Notarzt oder Rettungssanitäter können mittels eines speziellen (mobilen) Lesegerätes auf die Notfall-Daten auf der KARTE ohne PIN zugreifen. Voraussetzung ist, dass die Karte in diesem Notfall vorhanden ist und, dass der Karteninhaber diese Notfall-Daten von seinem Arzt auf der Karte hat speichern lassen. Dies ist nicht zwingend und liegt in der Entscheidung des Versicherten.

    2. Den Nachschlüssel, den Sie in Ihrem ersten Absatz vermutlich meinten, stellt das eigentliche Problem dar. Dies betrifft aber nicht die Karte speziell sondern die zentralen SERVER, auf denen die gesamten Patienten-Akten liegen. Diese können mit dem von Ihnen dargestellten Nachschlüssel gelesen werden, auch ohne Karte. Wie dieser Vorgang technisch aussieht und welche Zusammenhänge gegeben sein müssen, entzieht sich meiner Kenntnis. Voraussetzung für diesen Vorgang ist allerdings, dass sich auf dem genannten Server überhaupt Daten des Versicherten befinden; auch diese Speicherung ist nicht zwingend und liegt in der Entscheidung des Versicherten.
    Und ein Nachschlüssel für einen leerenTresor ergibt irgendwie keinen Sinn.

    Die Idee in Ihrem zweiten Absatz finde ich spannend; ich mache mir jeden falls auch hierüber Gedanken, und vielleicht finden sich ja noch (am liebsten zahlreiche) Mittäter.

    Gruß
    cpt p

  18. Das kann echt nicht wahr sein… Da druck ich mir gerade die neuesten Infos für meinen Arztbesuch aus, da fällt mir auf, dass der BMV-Ä mittlerweile relativ versteckt wurde und da sehe ich auch schon den Grund:
    es gibt nun wiedermal eine neue Version:
    http://fs2.directupload.net/images/150201/9d2r7239.jpg
    Unterschiede bei §19 kann ich jedoch nicht erkennen.
    Trotzdem steht als Information dabei:
    <>
    <>
    <>
    Ausserdem neu: http://www.kbv.de/html/1150_13101.php , Zitat: „Anspruchsnachweis anstelle der eGK nur im Ausnahmefall und befristet.
    18.12.2014 – Krankenkassen dürfen gesetzlich Versicherten ohne elektronische Gesundheitskarte ab 1. Januar 2015 nur im Ausnahmefall und befristet einen papiergebundenen Anspruchsnachweis ausstellen. Ein solcher Schein ist kein dauerhafter Ersatz für die eGK. Das haben KBV und GKV-Spitzenverband im Bundesmantelvertrag-Ärzte klargestellt.“
    Die können doch nicht einfach machen, was Sie was Sie wollen ??? Wieviele Versionen wollen die noch rausbringen, zum „Vertragsdatum 31.08.2013“ ? Was ist da los ?
    Ich bin gespannt was meine KK morgen sagt, wenn ich den schriftl. Nachweis verlange…
    Wünscht mir mal Glück…

    1. Dein zitierter Link bezieht sich auf die KBV – Webseite und deren Ausführungen.
      Im §19 (2) Satz 3 des BMV – Ä heisst es: „Der Anspruchsnachweis ist entsprechend zu befristen.“ (…)

      Sehr schön!

      Wie lange diese Befristung nun dauert resp. dauern darf, regelt der BMV-Ä konkret nicht.
      Damit sind der Willkür der KKen diesbezüglich wiedermal Tor und Tür geöffnet, nachdem man die 4 Wochenfrist Anfang diesen Jahres in der 2. BMV-Ä Fassung wieder rausnehmen musste …

  19. ps:
    *Trotzdem steht als Information dabei:
    -Titel: Bundesmantelvertrag-Ärzte-
    -Vertragsdatum: 21.08.2013-
    -Inkrafttreten: 01.01.2015-

  20. Hallo cpt p,
    das Ausstellen der eGK ist deshalb so problematisch, da damit eine Änderung der Versicherungsnummer in eine einzigartige ID einhergeht, mit der du lebenslang mit deinem Online Patientenaccount verbunden sein wirst. Sozusagen eine Accounterstellung.
    Sobald du diesen Account jedoch hast, hast du kaum mehr Einfluss darauf, was für dich darauf abgespeichert wird.
    Du kannst es ja auch schlecht einsehen, was tatsächlich abgespeichert wird.
    Die Versprechen von Transparenz sind wegen dieser mangelnder Kontrollierbarkeit leider nur Lippenbekenntnisse.

    Bislang sind nur deine nötigsten Daten in den jeweils eigenen Serverzentren der Krankenkassen gepeichert. Aufgrund der Verteilung und Datensparsamkeit war das wirklich relativ sicher.

    Jetzt sollen viel mehr Daten über die Patienten digital erfasst, komplett zentral und per Design unsicher abgespeichert werden!

    Schöne neue Welt. :(

  21. Danke Blubb,

    für den Verweis auf die ID.

    Gemessen an meinem letzten Beitrag vom 28. Januar habe ich natürlich auch dazu gelernt. Die darin beschriebenen Vorgänge zum Thema „Nachschlüssel“ entstammen hochoffiziellem Info-Material der Gematik.
    Allerdings las ich kürzlich in einem Artikel, es könnte bei n-tv online gewesen sein, dass dieser zuständige Minister gesagt haben soll, eine zentrale Speicherung der Patientendaten wird es auch ohne eGK und Zustimmung des Versicherten geben.
    Dein durchaus moderater Begriff des „Lippenbekenntnisses“ würde ich daher schon als das bezeichnen, was es ist: ein Lügengebäude.
    Sollte all dies eintreffen, und ich habe mittlerweile kaum mehr Zweifel daran, können wir davon ausgehen, dass wir im Hinblick auf 1984 weit rechts überholt werden, und das auch buchstäblich im Wortsinn.
    Und wenn sich die Diskussionen im Freundes- und Bekannten-Kreis, ob der Vorgänge im Zusammenhang mit dieser Regierung, inzwischen schon dahingehend verselbstständigen, dass laut darüber nachgedacht wird, noch einmal die Koffer zu packen um ein paar km hinter die deutsch/irgendwas Grenze zu ziehen, kann es so toll hier nicht mehr aussehen.
    Aber das ist ein anderes Thema.

    Schönes Wochenende

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