Kölner Ärztinnen und Ärzte aktiv gegen den Zwang zur eGk
Die Kölner Ärzte e. V. (http://www.koelner-aerzte.de/), eine Initiative von mehr als 300 Ärztinnen und Ärzten aus Köln und dem Kölner Umland, hat kurz vor dem Jahreswechsel in einer Stellungnahme den Zwang zur eGk-Nutzung verurteilt. Dem Präsidenten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. Andreas Gassen, schrieben die Kölner Ärztinnen und Ärzte:
„Die Krankenversicherungen, die IT-Branche, andere Wirtschaftszweige und nicht zuletzt der Staat haben ein starkes Interesse an der weltweit einmaligen Gesundheitsdatenkonzentration. Wir hingegen fordern den Schutz der vertraulichen Patentendaten und der ärztlichen Schweigepflicht. Wir fordern die KBV auf, sich nicht gegen die Interessen der Patienten und der ärztlichen Kollegen zu stellen und sich nicht vor den Karren der Krankenkassen spannen zu lassen! Die eGK ist von mehreren Ärztetagen abgelehnt worden. Uns Ärzte jetzt über eine zusätzliche Privatliquidation zu ködern, um sie auf diesem Wege zur Durchsetzung der eGK zu bringen, halten wir für unanständig. Alternativen zu dieser bundesweiten Datenerfassung sind bereits entwickelt: So könnte der Patient seine persönlichen Gesundheitsdaten z.B. auf einem persönlichen USB-Stick selbst verwahren. Wir kündigen an, dass wir unseren Kassenpatienten, die teils seit Jahrzehnten in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen, nicht Privatliquidationen als Zwangsmittel abverlangen werden. Im Gegenteil werden wir bei den Krankenkassen einen ‚Ersatzkrankenschein‘ beantragen, so dass sich diese nicht auf Kosten der Patienten aus ihrer Versorgungspflicht stehlen können! Wir fordern Sie auf, sich zusammen mit den Ärzten und den Patienten gegen die vorsorgliche, zentrale, Gesundheitsdatenerfassung einzusetzen.“
Wäre schön, wenn diese Aktion der Kölner Ärztinnen und Ärzte Nachahmer in anderen Regionen dieser Republik finden würden!
Die Stellungnahme der Kölner Ärzte e. V. ist im Wortlaut auf der Homepage der Aktion Stoppt die E-Card nachlesbar; siehe http://www.stoppt-die-e-card.de/index.php?/archives/283-AErzte-starten-Unterschriftensammlung-gegen-die-KBV-Anweisungen.html.
Sehr gut!!! Liest den keiner von den Befürwortern die IT-Sicherheitsnachrichten? Unsere Gesundheitsdaten (und das kann manchmal sehr intim sein!) werden früher oder später im Internet auftauchen… XXL-Datenskandale sind nur noch eine Frage der Zeit. Dann erhält der Nachbar/Arbeitskollege/Kumpel in die intimsten Diagnosen Einblick – per Klick.
Ja, auch ich finde das sehr lobenswert, daß sich einige Ärzte noch dagegen aussprechen, um für das Wohl und die Unantastbarkeit der Schweigepflicht sowie Weitergabe der sensiblen Patientendaten zu kämpfen . Warum folgen nicht die anderen Ärzte auch diesem Vorbild? Leider sind es wohl zu wenige, um etwas zu erreichen. Auch ich werde mich gegen den Zwang wehren, so lange ich kann und hoffe, daß es noch viele, viele anderen Menschen tun.
Gruß Mona
Klasse! Ich würde mich freuen, wenn mehr Arztpraxen so handeln würden. Ich fühle mich in den Praxen dank fehlender eGK wie eine Aussetzige! Zitat des behandelnden Arztes heute: „Das ist Gesetz, wir dürfen das (Behandlung ohne eGK) eigentlich gar nicht“. Der Druck auf die Patienten ist unglaublich groß – von Kassen und leider auch Praxen. Noch hoffe ich auf eine andere Lösung.
wer hilft mir als Patientin wenn die Krankenkasse nicht auf meine schriftlichen und telefonischen Anfragen zur einer Versicherungsbescheinigung zu spät oder gar nicht reagieren und mir anstattdessen ständig Anträge für die Egk zuschickt? Ich lehne die Egk ab. Was ist aus der Petition geworden?
danke für Infos!
Hallo Suzanne,
in der Bürgerrechtsgruppe dieDatenschützer Rhein Main gibt es keine Juristen, wir können und dürfen daher keine Rechtsberatung machen, aber Erfahrungen unserer Mitglieder und die uns zugegangene Infos von Dritten bewerten und weitergeben.
Bei der Verweigerung von Ersatzbescheinigungen hilft öfters scheinbar oder tatsächlich ein 2. Anruf, bei dem man mit einer anderen Person redet oder ein Besuch in der Geschäftsstelle. Das ergibt sich auch aus der Auswertung einer Patientenbefragung durch die Initiative Patielntendaten, nachlesbar unter http://initiative-patientendaten.de/?p=129.
in § 13 SGB X (siehe https://dejure.org/gesetze/SGB_X/13.html) gibt es auch die Rolle des Beistands, der mit Ihnen zusammen Anliegen, Anträge und Beschwerden gegen Sozialleistungsträger, z. B. eine gesetzliche Krankenkasse, vertreten kann. Manchmal hilft es, mit so jemand (das muss kein Jurist sein) die Geschäftsstelle der Krankenkasse aufzusuchen. Einen Versuch ist es wert; Erfolg nicht garantiert.
Der Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) lässt die die Ausstellung von Papierbescheinigungen weiter zu; siehe § 19 Abs. 2 dieses Vertragswerks: http://www.kbv.de/media/sp/BMV_Aerzte.pdf. Dort heißt es: „Wird von der Krankenkasse anstelle der elektronischen Gesundheitskarte im Einzelfall ein Anspruchsnachweis zur Inanspruchnahme von Leistungen ausge-geben, muss dieser die Angaben gemäß § 291 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 9 SGB V enthalten. 2Die Krankenkasse darf einen Anspruchsnachweis nach Satz 1 nur im Ausnahmefall zur Überbrückung von Übergangszeiten bis der Versicherte eine elektronische Gesundheitskarte erhält, ausstellen.“
Spätestens nach einem Arztbesuch muss Ihnen die Krankenkasse einen Anspruchsnachweis aushändigen oder an die Praxis senden. Dann muss aber zuvor derArzt / die Ärztin mitgespielt und sie behandelt haben.
Auch eine Beschwerde beim Bundesversicherungsamt (BVA – Kontaktdaten siehe http://www.bundesversicherungsamt.de/impressum.html) kann hilfreich sein. Aber bei kurzfristig notwendigen Arztterminen hilft das erst mal nicht. Ich habe gerade dieser Tage ein Schreiben des BVA erhalten zu einer Beschwerde, die ich Anfang Januar abgesetzt hatte.
Wg, der Petition fragen Sie bitte bei der Aktion Stoppt die E-Card (http://www.stoppt-die-e-card.de/) nach; dazu liegen uns keine Informationen vor.