Datenschutz im Mietrecht – oder: Welche Auskünfte dürfen Vermieter*innen von Mietinteressent*innen einholen und wo endet das Auskunftsrecht?
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat eine Neufassung ihrer Orientierungshilfe zu diesem Thema veröffentlicht. Die zehnseitige Stellungnahme listet verschiedene Fälle von Datenerhebungen auf und erklärt, ob diese erlaubt sind oder nicht. Dabei geht es um die Fragen, ob das Interesse der Vermieter an den personenbezogenen Daten berechtigt und ob die Datenerhebung zur Durchführung des Mietvertrags erforderlich ist. Außerdem muss abgewogen werden, ob das Recht der Mietinteressenten auf Datenschutz nicht entgegensteht. Schließlich klärt die Orientierungshilfe auf, wann erhobene Daten wieder gelöscht werden müssen.
Interessant für alle Menschen, die eine (neue) Wohnung suchen.