Informationsfreiheitsbeauftragte des Bundes und der Länder fordern: Informationsfreiheit zu einem modernen Transparenzrecht weiterentwickeln

Transparenz/ März 11, 2026/ alle Beiträge, Informationsfreiheit / Transparenz/ 0Kommentare

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) appelliert mit einer Entschließung vom 11.03.2026 an Regierungen und Parlamente in Deutschland, das Recht der Menschen in Deutschland auf Informationsfreiheit zu einem modernen Transparenzrecht weiterzuentwickeln.

Anlass der Stellungnahme sind aktuelle Gesetzentwürfe u. a. in Berlin, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, die zum Teil massive Einschränkungen des Rechts auf Informationszugang beinhalten:

  • Berlin: Der Senat plant die Aufnahme umfangreicher Bereichsausnahmen und zusätzlicher Ausschlussgründe in das Berliner Informationsfreiheitsgesetz. In der Folge wären Informationen aus zahlreichen Sektoren wie Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Entsorgung, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Medien und Kultur oder Finanz- und Versicherungswesen weitgehend vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen.
  • Thüringen: Die Landesregierung beabsichtigt, die bisherige Pflicht zur Veröffentlichung bestimmter Informationen im Transparenzregister zu einer Kann-Regelung umzuwandeln. Darunter würde die Qualität des Transparenzregisters leiden.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Die Landesregierung will mit ihrem Entwurf für ein Gesetz zur Bürokratieentlastung den Anspruch auf Informationszugang all den Menschen entziehen, die keinen Wohnort in diesem Bundesland haben. Künftig soll es im Ermessen der Behörden stehen, ob auswärtige Personen Informationen erhalten. Das soll aber nur dann möglich sein, wenn diese ein berechtigtes Interesse darlegen können.

Dagmar Hartge, Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht in Brandenburg, aktuell auch Vorsitzende der IFK, betont: Für eine funktionierende Demokratie ist gesellschaftliches Engagement entscheidend. Politisch mitgestalten kann aber nur, wer über relevante Informationen verfügt. Deshalb ist eine Ausweitung staatlicher Transparenz das Zeichen der Zeit, nicht ihre Einschränkung. Weniger Informationsfreiheit führe nicht, wie behauptet, zu Bürokratieabbau und Einsparungen, sondern zu einem Verlust an staatlicher Transparenz sowie demokratischer Teilhabe.

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