Facebooks Freunde-Finder-Funktion rechtswidrig
Das hat das Landgericht Berlin II mit Urteil vom 02.12.2025 (Aktenzeichen: 15 O 569/18) festgestellt.
Klägerin war die Verbraucherzentrale (vzbv). Meta darf persönliche Daten von nicht bei Facebook registrierten Personen nicht auf eigene Server hochladen und verarbeiten. Das Gericht untersagte dem Facebook-Betreiber außerdem, für personalisierte Werbung Nutzungsprofile der registrierten Mitglieder zu erstellen, ohne deren Zustimmung einzuholen. Das Gericht kommt in seiner Entscheidung zum Ergebnis, dass Meta Daten von Menschen, die selbst nicht bei Facebook ein Konto unterhalten, illegal verarbeitet hat. Denn über die „Freunde-Finder-Funktion“ bekommt Facebook auch Zugriff auf persönliche Daten von Personen, die Facebook nicht selbst nutzen. Facebook darf zudem ohne ausdrückliche Zustimmung der registrierten Nutzer*innen keine umfassenden Nutzungsprofile für personalisierte Werbung erstellen.
„Wenn Facebook-Mitglieder die Freunde-Finder-Funktion aktivieren, werden die Kontaktdaten vom Handy auf einen Server der Facebook-Konzernmutter Meta hochgeladen“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. „So bekommt Meta auch Daten von Leuten, die gar nicht bei Facebook registriert sind – etwa weil sie das soziale Netzwerk bewusst nicht nutzen… Das Urteil zeigt: Soziale Medien dürfen nicht einfach den Datensauger anstellen.“ Mit der Freunde-Finder-Funktion bekommt Facebook Zugriff auf die Daten von Menschen, die das soziale Netzwerk gar nicht nutzen und keinen Vertrag mit Facebook geschlossen haben – einschließlich eventuell gespeicherter Bilder und Beziehungs- oder Berufsinformationen. Das Landgericht Berlin schloss sich der Auffassung der Verbraucherzentrale an, dass die ungefragte Verarbeitung personenbezogener Daten von Nicht-Nutzer*innen rechtswidrig ist. Es fehle eine nach der Datenschutzgrundverordnung erforderliche Rechtsgrundlage.
Das Gericht untersagte Meta außerdem, personenbezogene Daten zu Werbezwecken zu Nutzungsprofilen zusammenzuführen, ohne dafür die Einwilligung der registrierten Mitglieder einzuholen. Meta hatte unter anderem deren Facebook-Aktivitäten ohne Erlaubnis ausgewertet, um personalisierte Werbung zu schalten. Nach Überzeugung des Gerichts dient diese umfassende Datenverarbeitung in erster Linie dem Gewinninteresse des Unternehmens. Um den Vertrag mit den Usern zu erfüllen sei das nicht notwendig. Es sei davon auszugehen, dass die Plattform von Usern allein wegen der sozialen Interaktionsmöglichkeiten und nicht wegen der personalisierten Werbung genutzt werde.
Quelle: Pressemitteilung der vzbv vom 24.02.2026