Gegen den Digitalzwang: Deutschlandticket ist auch als Papierausdruck gültig

Powidatschl/ Januar 29, 2026/ alle Beiträge, Grundrecht auf analoges Leben/ 0Kommentare

Ein Rechtsanwalt aus Greifswald hat ein Urteil erstritten, wonach der App-Zwang beim Deutschlandticket rechtswidrig ist. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 27.01.2026.

Der Kläger nutzte weder Smartphone noch Chipkarte, besaß aber ein Deutschlandticket. Er erhielt es jeden Monat als Pdf-Datei von einer regionalen Verkehrsgesellschaft. Als Papierausgedruckt führte er es bei sich. Die Geräte der Kontrolleure erkannten das Ticket und werteten es als gültig. Anders die Kontrolleur*innen. Nach wiederholten Erfahrungen des Klägers bewerteten ca. 20 % von ihnen das ausgedruckte Ticket als unzulässig; einige davon behandelten ihn als Schwarzfahrer. Mit entsprechenden Folgen.

Der Kläger wehrte sich in drei Fällen vor Gericht. In zwei Fällen war die Beklagte die DB Vertrieb GmbH). Im ersten Fall konnte die DB nicht nachweisen, dass der Kläger ohne gültigen Fahrausweis die Bahn nutzte, im zweiten Fall erkannte die DB die Klage als berechtigt an, bevor das Gericht entscheiden konnte. Anders die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH (ODEG). Am 20.01.2026 stellte das Amtsgericht Lichtenberg in Berlin mit noch nicht veröffentlichtem Urteil ausdrücklich fest, dass das Vorzeigen des Deutschlandtickets auf Papier nicht gegen die Beförderungsbedingungen im ÖPNV verstößt. Das Gericht stützte sich in seiner Entscheidung auch auf die Beförderungsbedingungen der DB AG.

Quelle: Beförderungsbedingungen der DB AG (Stand 16.01.2026)

Der Kläger verfolgte neben der Zurückweisung der Behauptung, er sei Schwarzfahrer auch als Ziel, den App-Zwang zurückzudrängen. Mit den gewonnenen Verfahren sieht er sein Ziel erreicht: Ein Präzedenzurteil, das über den Einzelfall hinaus Bedeutung hat.

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