Staatstrojaner für deutsche Geheimdienste: Klage wegen uferloser Befugnisse vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Beschwerde gegen staatliches Hacking durch deutsche Geheimdienste erhoben. Hintergrund ist, dass das Bundesverfassungsgericht im September 2025 eine Verfassungsbeschwerde der GFF gegen das 2021 novellierte Artikel-10-Gesetz nicht zur Entscheidung angenommen hatte.
Die Novelle erlaubt es allen deutschen Geheimdiensten erstmals, sogenannte Staatstrojaner zu nutzen – ohne dass sie für deren Einsatz nennenswerte Voraussetzungen erfüllen müssen. Ziel der GFF-Beschwerde: Das Gericht soll feststellen, dass die Novelle des Artikel-10-Gesetzes das Recht auf Privatleben (Art. 8 EMRK) verletzt. Dieses Menschenrecht schließt auch das Fernmeldegeheimnis mit ein.
Das im Juli 2021 novellierte Artikel-10-Gesetz regelt, dass die 19 deutschen Geheimdienste von Bund und Ländern Staatstrojaner einsetzen dürfen: Dabei handelt es sich um Software, mit der sie unbemerkt digitale Endgeräte hacken können. Anschließend können die Dienste alle auf einem Gerät gespeicherten Daten auslesen und die gesamte Kommunikation mitverfolgen.
Staatstrojaner gefährden die Grundrechte auch deshalb, weil die Programme sich meist nur unter Ausnutzung von IT-Sicherheitslücken installieren lassen. Damit haben staatliche Stellen ein Interesse daran, ihnen bekannte „Hintertüren“ offen zu lassen und deshalb geheim zu halten. So missachtet der Staat seine Schutzpflicht, ihm bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Geschieht das nicht, steigt aber für alle Nutzer*innen digitaler Endgeräte das Risiko, Ziel digitaler Attacken zu werden. Mit der SpywareShield-Initiative setzt sich die GFF unter anderem für ein sogenanntes Schwachstellenmanagement durch den Staat ein. Sicherheitslücken müssen geschlossen werden, um das Eindringen von Spyware zu verhindern.
Die GFF hatte mit mehreren Beschwerdeführenden im Juli 2022 Verfassungsbeschwerde gegen das novellierte Artikel-10-Gesetz erhoben, darunter Anwält*innen, Journalist*innen, Aktivist*innen und IT-Expert*innen. Zuvor hatte die GFF bereits 2016 Verfassungsbeschwerde gegen Überwachungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes erhoben, die ebenfalls im Artikel-10-Gesetz geregelt sind. Das Bundesverfassungsgericht hatte dieser Verfassungsbeschwerde im November 2024 stattgegeben.
Quelle: Pressemitteilung der GFF vom 20.01.2026.
Weitere Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Homepage der GFF.