Benachteiligung von Menschen ohne Smartphone im Einzelhandel
„Rabatte gibt es nur mit Smartphone-Apps“ – das ist die Überschrift eines Beitrags in der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) vom 06.12.2024
Quelle: Hessisch-Niedersächsische Allgemeine (HNA)
„Schnäppchenjäger haben in der Vergangenheit mit Bonuskarten und Stempelheften im Portemonnaie hantiert. Diese Zeit ist bei vielen Händlern vorbei. Zunehmend gibt es Rabatte nur noch für Kunden, die auf ihrem Smartphone die entsprechende App des Discounters, Drogeriemarktes oder sonstigen Geschäftes installiert haben. Der Kasseler Horst Noll fühlt sich dadurch diskriminiert. Etliche Menschen würden nach wie vor kein Smartphone besitzen oder wollten dieses aus Datenschutzgründen für solche Rabattaktionen nicht nutzen, so der 66-Jährige.“
Der Beitrag erläutert an einem Einzelfall ein allgemeines Problem: Menschen, die selbstbestimmt, aus einer (finanziellen) Notlage heraus oder aus Alters- und Gesundheitsgründen kein Smartphone nutzen wollen oder können, werden zunehmend stärker benachteiligt.
Und der beschwerdeführende Bürger macht auch auf die der Diskriminierung zugrunde liegende Interessen und Mechanismen aufmerksam. Die HNA zitiert ihn mit den Aussagen „Aus Sicht von Noll sollten Kunden genau prüfen, welche Rechte die Nutzer solcher Apps dem jeweiligen Anbieter einräumten. ‚Dem Handel geht es um Datensammlungen. Dabei werden auch teilweise Berechtigungen eingefordert, die mit der unmittelbaren Nutzung der App nichts zu tun haben‘, so der 66-Jährige. Er selbst habe sich mal die Mühe gemacht, die Zugriffsberechtigungen einzelner Apps genau anzusehen. Häufig würden auch Standortdaten des Nutzers übermittelt. ‚Bei einer App für den ÖPNV kann ich das verstehen, aber warum muss der Supermarkt wissen, wo ich mich aufhalte?‘ fragt Noll. Aus diesem Grund sei er solchen Anwendungen gegenüber erstmal skeptisch.“
Recht hat er, der Herr Noll!