Statistisches Bundesamt: Alleine 1,1 Millionen Zensus-Verweigerer bei Gebäude- und Wohnungszählung
Darauf weist die Bürgerrechtsgruppe freiheitsfoo aus Hannover in einem aktuellen Beitrag auf ihrer Homepage hin.
Der Aufhänger: In einer Kurznachricht des Deutschlandfunks vom 4.7.2024 wurde u. a. berichtet: „Bei der Gebäude- und Wohnungszählung 2022 hatten rund 23 Millionen Wohneigentümer Auskünfte erteilt, dazu rund 8.000 Wohnungsunternehmen.“
Und das – so der Beitrag auf freiheitsfoo – ist sachlich falsch. Denn das Statistische Bundesamt („Destatis“) hatte freiheitsfoo auf Nachfrage hin mitgeteilt: „Bei der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 haben bundesweit ca. 95 Prozent der etwa 23 Millionen angeschriebenen Eigentümerinnen und Eigentümer oder Verwaltungen Angaben zu ihren Wohnungen oder Gebäuden mit Wohnraum gemacht.“
freiheitsfoo stellt dazu fest: „In anderen Worten: Alleine bei der Gebäude- und Wohnungszählung (‚GWZ‘) haben bundesweit rund 1,15 Millionen Eigentümer*innen die Beauskunftung verweigert. Tatsächlich haben also nicht 23 Millionen sondern deutlich weniger als 22 Millionen dieser Menschen den vielfältigen Fragen ordnungsgemäß beantwortet. Dass es millionenfache Bußgelder oder Zwangsgeldverfahren gegeben hätte, davon keine Spur und kein Bericht – siehe alleine unsere Recherchen zu der Situation in Niedersachsen dazu. Fazit: Die Verweigerung gegen die Volkszählung ist möglich und geht massenhaft vonstatten, wenn auch leise und unaufgeregt – und ohne jegliche medial begleitende Berichterstattung.“
Nach der Volkszählung ist vor der Volkszählung – mit dem „Lebenszeichenansatz“ auf dem Weg zum „Registerzensus“.
Mit absehbarer Verschiebung?
Publiziert am 29. Juli 2024 von freiheitsfoo
Während sich derzeit die Menschen an den jüngst veröffentlichten Daten zur letzten Volkszählung (Zensus 2022) erfreuen arbeiten Behörden und Statistiker wie üblich ohne weitere Öffentlichkeit bereits an der Vorbrereitung des nächsten „Zensus“, der ganz anders laufen soll als zuletzt.
Der nächste „Zensus 2031“ soll noch weniger öffentlich und unter möglichst wenig aktiver Mitwirkung der hier in Deutschland lebenden Menschen erfolgen, es soll ein „Registerzensus“ werden.
Dabei soll so weit wie möglich auf Befragungen der Menschen verzichtet werden, weil stattdessen über diese Menschen eine große Zahl von persönlichen Informationen von mehreren behördlichen Stellen („Registern“) Daten abgefragt bzw. von den jeweils zuständigen staatlichen Stellen zugeliefert werden.
Neu ist dabei die Idee des „Lebenszeichenansatzes“.
Jeder Kontakt eines Menschen mit einer Behörde wird als „administratives Lebenszeichen“ interpretiert.
https://freiheitsfoo.de/2024/07/29/neuer-registerzensus/