Aufnahmen einer stationären Videoüberwachungskamera nicht als Beweismittel verwertbar
Das hat das Amtsgericht Geilenkirchen hat mit Entscheidung vom 05.01.2023 (Aktenzeichen: 10 C 114/21) festgestellt. Videoaufnahmen, die mittels einer von Privatpersonen betrieben stationären Überwachungskamera an einem Haus aufgezeichnet wurden, können in einem Verkehrsunfallprozess nicht verwertet werden. Die permanente Aufzeichnung des gesamten Außenbereichs durch die Kamera am Haus verstoße insbesondere unter dem Aspekt der fehlenden Erforderlichkeit gegen den Datenschutz. Aufgrund dieses Verstoßes sei ein Beweisverwertungsgebot zu beachten.
Quelle: Redaktion beck-aktuell 01.08.2023
Das Urteil des Amtsgerichts Geilenkirchen (Aktenzeichen: 10 C 114/21) ist derzeit noch nicht veröffentlicht.
E-Mobilität: Berlin will Ladepunkt-Falschparker mit Magnet-Sensoren aufspüren
Um das Falschparken auf Ladeplätzen besser zu bekämpfen,
will Berlin Daten aus Säule und Belegung zusammenführen.
Zunächst probiert der Senat das im Graefekiez.
03.08.2023 11:51 Uhr
Autos
Von Florian Pillau
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Das 2022 gestartete
Projekt „E-Informationsplattform“
der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt will daher die Überwachung automatisieren.
Dazu sollen eine noch zu installierende Sensorik
und die vorhandene öffentliche Ladeinfrastruktur
an die E-Informationsplattform angeschlossen werden,
um eine Verknüpfung statischer und dynamischer Statusinformationen zu ermöglichen.
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https://www.heise.de/news/E-Mobilitaet-Berlin-will-Ladepunkt-Falschparker-mit-Magnet-Sensoren-aufspueren-9233524.html