Corona-Pandemie bekämpfen, Bürgerrechte und Datenschutz wahren! – Appell der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz
“Wir stellen fest: Auch in der Coronakrise bleiben Persönlichkeitsrechte – mit den Worten des Bundesverfassungsgerichts – ‘elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlich demokratischen Gemeinwesens’. Sie dürfen nicht vorschnell und ohne die gebotene sorgsam abwägende Prüfung über die bereits bestehenden gesetzlichen Eingriffsmöglichkeiten hinaus dauerhaft eingeschränkt und so der Ausnahmezustand zur Norm erhoben werden. Alle neu erwogenen Maßnahmen müssen sich daran messen lassen, ob sie für eine wirkungsvolle Pandemiebekämpfung wirklich zielführend und erforderlich sind und ob sie den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit einhalten…Diese Pandemie stellt eine Bedrohung dar. Die zu ihrer Bekämpfung und zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Gesundheitsvorsorge erforderlichen personenbezogenen Daten dürfen verarbeitet werden, um lebenswichtige Interessen zu schützen. Bei mit der Pandemiebekämpfung beauftragten öffentlichen Stellen, Ärzten und medizinischen Einrichtungen erfolgt die Datenverarbeitung nach Maßgabe des Infektionsschutzgesetzes. Den Unternehmen gestattet die Datenschutz-Grundverordnung die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Infektionsschutz als sog. „berechtigtes Interesse“, soweit diese zum Schutz der Gesundheit und des Lebens ihrer Mitarbeiter und Kunden oder zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich ist. Alle beteiligten Stellen sollten sich der damit einhergehenden Verantwortung für den Schutz dieser Daten bewusst sein, ohne dabei die notwendigen Entscheidungen zu verhindern oder zu verzögern. Datenschutz verlangt nach Datensparsamkeit, nach Sicherstellung der Zweckbindung und nach einer klaren Befristung der Maßnahmen und eventueller neuer gesetzlicher Befugnisse.“