Ein Jahr nach Einführung des Medikationsplans in das SGB V: Eine ernüchternde Bilanz
Die hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse) hat ein Jahr nach Einführung des Medikationsplans (§ 31a SGB V) durch das E-Health-Gesetz das Ergebnis einer repräsentativen Studie zur Wirksamkeit dieses Instruments veröffentlicht. Mit miserablen Ergebnissen, wenn man sie mit den vollmundigen Erklärungen von Bundesgesundheitsminister Gröhe (CDU) vergleicht. Dieser erklärte vor einem Jahr: „Medikationsplan ist ein großer Schritt nach vorn“.
Die hkk Krankenkasse hat festgestellt:
- „Nur 37,7 Prozent der Versicherten mit Anspruch auf und Bedarf an einem Medikationsplan haben ihn auch erhalten.
- Ein Viertel der Befragten mit Medikationsplan wurden gar nicht oder nur unzureichend über den Sinn des Plans aufgeklärt.
- Knapp 21 Prozent der Befragten gaben an, dass sie vom für den Medikationsplan verantwortlichen Arzt weder über den Nutzen noch über die Einnahmemodalitäten der verordneten Medikamente informiert wurden.
- 51,6 Prozent aller Befragten mit Medikationsplan wurden nicht gefragt, ob sie sich zusätzlich rezeptfreie Arzneimittel in der Apotheke gekauft hätten.
- 43 Prozent aller Befragten mit Medikationsplan wurden nicht darauf hingewiesen, den Plan auch zum Besuch anderer Ärzte mitzunehmen und gegebenenfalls ergänzen zu lassen.
- 32,5 Prozent der Befragten, die auch von anderen Ärzten als dem Ersteller des Medikationsplans Medikamente verordnet bekamen, wurden nicht nach dem Medikationsplan gefragt. Sofern der Medikationsplan bei diesen Arztkontakten überhaupt eine Rolle spielte, wurde dieser bei 14,3 Prozent der befragten Patienten nicht ergänzt.“
Jetzt einfach auf die Ärzte einzuprügeln, die die Vorgaben des § 31a SGB V seit 01.10.2016 nicht oder nicht hinreichend beachtet haben, wäre falsch. Die durch Zeit- und Kostendruck in den Arztpraxen vorhandene Arbeitssituation, die häufig eine ausreichende mündliche Beratung von PatientInnen erschwert, dürfte ursächlich für diese Bilanz sein.