1.500 IM’s bei der gelben Post?

Datenschutzrheinmain/ September 17, 2017/ alle Beiträge, Polizei und Geheimdienste (BRD), staatliche Überwachung / Vorratsdatenspeicherung/ 0Kommentare

Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Art. 10 Grundgesetz in der Fassung vom 23.05.1949

So weit die Theorie. Über die Praxis im Deutschland des Jahres 2017 meldet die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) am 16.09.2017: „Schnüffelei bei Briefen und Päckchen“. Und weiter: „Fast 1500 Mitarbeiter bei der Deutschen Post sind in Maßnahmen zum Heraussuchen von Post eingebunden.“

Die NOZ zitiert aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken über Anlass, Verfahren und Umfang der Postüberwachung: „In Deutschland gilt grundsätzlich das Postgeheimnis. Doch manche Briefe werden heimlich geöffnet. Verfassungsschützer und Fahnder dürfen durchaus mal mitlesen… In Stasi-Filmen kommt sie genauso vor wie im Agententhriller: Die Szene, in der ein Schnüffler im schwachen Licht heimlich Briefe an eine andere Person öffnet, liest und wieder versiegelt… Auch heute gehört die Überwachung des Briefverkehrs noch zum Standard bei der Fahndung und Observation von Terrorverdächtigen und Schwerkriminellen – genauso wie das Abhören von Telefonaten und das Mitlesen von Mails und SMS… Allein bei der Deutschen Post, die im Briefsektor nach wie vor führend ist, sind 1494 Mitarbeiter in sogenannte G10-Maßnahmen eingebunden. Ein fünfköpfiges Team in der Zentrale steuert das Ganze… Dazu zählen Mitarbeiter, die Sendungen heraussuchen und den Behördenvertretern aushändigen, aber auch Leitungskräfte, die die Maßnahmen vor Ort koordinieren… Die Frage, wieviele Poststücke jährlich geöffnet werden, will die Regierung nicht beantworten… Doch es gibt Zahlen: Im Jahr 2015 erhielten Verfassungsschutz, BND und Militärischer Abschirmdienst die Erlaubnis, knapp 200 Verdächtige auf diese Weise zu überwachen, wie aus einem Bericht des Parlamentarischen Kontrollgremiums hervorgeht…“

Die innenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Linken, Ulla Jelpke, sagte gegenüber der NOZ: Schon die hohe Zahl von rund 1500 in die Postüberwachung eingebundenen Mitarbeitern allein bei der Deutschen Post lässt ein erschreckend hohes Ausmaß der Überwachung befürchten.“ Die Post verweist nach Angaben der NOZ darauf, dass „Sendungen von den eingebundenen Beschäftigten nicht geöffnet, sondern ‚nur‘ herausgesucht und den Vertretern der berechtigten Stellen ausgehändigt“ werden.

Eine Praxis, die es wert ist, dass der Bundestag bzw. die für die Kontrolle der Geheimdienste zuständigen Aufsichtsgremien in der kommenden Wahlperiode des Bundestags hier genauer hingucken, nachfragen und überprüfen.


Update:

Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke hat auf ihrer Homepage die Anfrage der Fraktion Die Linke und die Antwotrt des Bundesinnenministeriums veröffentlicht.

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