Techniker-Krankenkasse will Ärzte zur Nutzung der elektronischen Patientenakte verpflichten

Gesunde_daten/ Oktober 2, 2019/ alle Beiträge, Telematik-Infrastruktur/ 0 comments

Kein Wunder, dass sich Jens Baas ärgert, dass die gesetzlich Verpflichtung für Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, die elektronische Patientenakte (ePA) ab ihrem Start mit Daten zu füllen, von der Bundesregierung aus dem Entwurf des Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wieder gestrichen wurde.

Im Übrigen gibt es gute Gründe dafür, auch wenn die Bundesregierung für die Streichung dieser Regelung andere hatte: Denn zum Start der elektronischen Patientenakte (ePA) – geplant für Januar 2021 – wird es nicht möglich sein, Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen nur eingeschränkten Einblick in ausgewählte Dokumente zu gewähren können. Zum jetzigen Stand ist es so, dass entweder Einblick in die gesamte elektronische Patientenakte gewährt werden muss oder gar kein Einblick. Denn ein differenziertes Berechtigungskonzept, nach dem Patient*innen nur bestimmte Dokumente beim jeweiligen Behandler freigeben können, ist erst für eine fernere Zukunft geplant. Dies wurde auch von Ulrich Kelber, Bundesdatenschutzbeauftragter, entschieden kritisiert.

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